Von Katrin Groll (14.01.2009)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Infobroschüre “Kündigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten” aktualisiert und neu veröffentlicht. Das Heft enthält auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Welche Gründe berechtigen zur Kündigung? Wie lang sind die Kündigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und Kündigung? Interessenten sendet die Kanzlei Graf & Partner diese Broschüre gerne auf Anfrage kostenlos zu. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Kündigungsschutz:
- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
- Checkliste: Betriebsbedingte Kündigung
- Arbeitgeber ist insolvent: was tun?
Von Katrin Groll (12.01.2009)
Bei Kündigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-wöchige Präklusionsfrist. Lässt der gekündigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen:
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Von Katrin Groll (11.12.2008)
Ein Arbeitnehmer wird öfter zu eigenartig “passenden” Gelegenheiten krank: an Brückentagen, an Tagen, für die ein anstrengendes Seminar angesetzt ist o.ä. Die später vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stammen stets vom selben Arzt. Details zur Erkrankung stehen im Attest ja nicht (ärztliche Schweigepflicht). Der Arbeitgeber vermutet Gefälligkeitsatteste und will kündigen. Geht das oder ist das Arztattest unangreifbar?
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Von Katrin Groll (11.11.2008)
Manchmal stellt der Arbeitgeber fest, dass es mit dem Auszubildenden einfach nicht funktioniert. Oft ist der Ausbilder dann unsicher: Kann man einem Azubi überhaupt kündigen? Und mit welcher Begründung?
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Von Katrin Groll (24.10.2008)
Der Artikel “Stolperfalle Eigenbedarfskündigung” (hier) zeigt die gröbsten Vermieter-Fehler bei dieser Kündigungsart. Das Bundesjustizministerium hat nun eine Broschüre “Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigung” herausgegeben. Darin ist die Thematik aus der Perspektive des gekündigten Mieters ausführlich und gut verständlich dargestellt. Die Broschüre steht am Ende des oben genannten Artikels als PDF zum Download.
Von Katrin Groll (13.10.2008)
Zwar nicht ganz so kompliziert wie der Da Vinci Code, aber dennoch verwirrend: Formulierungen im Arbeitszeugnis. Chefs und Mitarbeiter sind oft nicht sicher, was eine bestimmte Klausel im Arbeitszeugnis denn nun wirklich bedeutet. Hier eine kleine Hilfestellung.
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Von Katrin Groll (09.10.2008)
Die Stimmung in der Wirtschaft war schon vor der Bankenkrise auf Talfahrt, jetzt ist sie katastrophal, sowohl bei Unternehmern wie bei Verbrauchern. Firmen werden also – dazu muss man kein Prophet sein – in naher Zukunft wieder vermehrt betriebsbedingt kündigen müssen, weil die Auftragslage einbricht. Wenn der Unternehmer hier zu spät reagiert, gefährdet er womöglich seinen gesamten Betrieb.
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Von Katrin Groll (01.10.2008)
Der Beitrag „Kündigungsfristen im Arbeitsrecht” gibt eine Übersicht über die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen. Aber noch wichtiger ist die Frage: Darf der Arbeitgeber überhaupt kündigen? Und warum gerade mir? Hier eine Einführung in die Regeln des Kündigungsschutzes und der Sozialauswahl in Deutschland.
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Von Katrin Groll (19.09.2008)
Die Wirtschaft beginnt wieder zu kränkeln. Sofort steigt bei Arbeitnehmern die Furcht vor betriebsbedingten Kündigungen. Arbeitgeber wiederum überlegen, wie lange sie bei schlechter Auftragslage mit einer Kündigung noch warten können, ohne den gesamten Betrieb zu gefährden. Für beide Vertragsparteien ist somit das Thema Kündigungsfristen interessant. Deshalb hier eine Übersicht.
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Von Katrin Groll (21.08.2008)
Einen zahlungsunwilligen Mieter wirksam (also gerichtsfest) zu kündigen ist bekanntlich nicht leicht. Im Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” (Posting vom 12.07.2008) habe ich angeboten, interessierten Vermietern auf Anfrage eine Musterformulierung für ein anwaltliches Kündigungsschreiben zu mailen. Da seitdem täglich mindestens eine Anfrage kommt, stelle ich das Beispiel des Kündigungsschreibens nun direkt auf die Plattform.
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