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	<title>Rechthaber &#187; Kündigungsfristen</title>
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		<title>Info-Brosch&#252;re zum K&#252;ndigungsschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 09:19:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales hat seine Infobrosch&#252;re &#8220;K&#252;ndigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten&#8221; aktualisiert und neu ver&#246;ffentlicht. Das Heft enth&#228;lt auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema K&#252;ndigung eines Arbeitsverh&#228;ltnisses: Wann greift das K&#252;ndigungsschutzgesetz? Welche Gr&#252;nde berechtigen zur K&#252;ndigung? Wie lang sind die K&#252;ndigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und K&#252;ndigung? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales hat seine Infobrosch&#252;re &#8220;K&#252;ndigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten&#8221; aktualisiert und neu ver&#246;ffentlicht. Das Heft enth&#228;lt auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema K&#252;ndigung eines Arbeitsverh&#228;ltnisses: Wann greift das K&#252;ndigungsschutzgesetz? Welche Gr&#252;nde berechtigen zur K&#252;ndigung? Wie lang sind die K&#252;ndigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und K&#252;ndigung? Interessenten sendet die <a title="Graf &amp; Partner" href="http://www.grafpartner.com/news" target="_blank">Kanzlei Graf &amp; Partner</a> diese Brosch&#252;re gerne auf Anfrage kostenlos zu. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und K&#252;ndigungsschutz:</p>
<p>- <a title="K&#252;ndigung und Sozialauswahl" href="../alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_self">Alles zu K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl</a></p>
<p>- <a title="Checkliste Betriebsnedingte K&#252;ndigung" href="../betriebsbedingte-kuendigung-eine-checkliste/" target="_self">Checkliste: Betriebsbedingte K&#252;ndigung</a></p>
<p>- <a title="Arbeitgeber insolvent" href="../mein-arbeitgeber-ist-insolvent-was-nun/" target="_self">Arbeitgeber ist insolvent: was tun?</a></p>
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		<title>K&#252;ndigung per e-Mail auch noch nach Ablauf von 3 Wochen anfechtbar</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 17:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei K&#252;ndigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-w&#246;chige Pr&#228;klusionsfrist. L&#228;sst der gek&#252;ndigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die K&#252;ndigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen:
Versendet ein Arbeitgeber eine K&#252;ndigung an einen Arbeitnehmer per E-Mail, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei K&#252;ndigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-w&#246;chige Pr&#228;klusionsfrist. L&#228;sst der gek&#252;ndigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die K&#252;ndigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen:</p>
<p><span id="more-902"></span>Versendet ein Arbeitgeber eine K&#252;ndigung an einen Arbeitnehmer per E-Mail, kann der Arbeitnehmer diese K&#252;ndigung wegen Formunwirksamkeit auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist f&#252;r eine K&#252;ndigungsschutzklage geltend machen. (Urteil des Landesarbeitsgerichts K&#246;ln vom 19.03.2008; Az.: 7 Sa 919/07).</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Weitere Informationen zum K&#252;ndigungsschutz:</p>
<p>- <a title="K&#252;ndigung und Sozialauswahl" href="http://www.rechthaber.com/alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_self">Alles zu K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl</a></p>
<p>- <a title="Checkliste Betriebsnedingte K&#252;ndigung" href="http://www.rechthaber.com/betriebsbedingte-kuendigung-eine-checkliste/" target="_self">Checkliste: Betriebsbedingte K&#252;ndigung</a></p>
<p>- <a title="Arbeitgeber insolvent" href="http://www.rechthaber.com/mein-arbeitgeber-ist-insolvent-was-nun/" target="_self">Arbeitgeber ist insolvent: was tun?</a></p>
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		<title>K&#252;ndigungsfristen im Arbeitsrecht: Eine &#220;bersicht</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 17:00:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Wirtschaft beginnt wieder zu kr&#228;nkeln. Sofort steigt bei Arbeitnehmern die Furcht vor betriebsbedingten K&#252;ndigungen. Arbeitgeber wiederum &#252;berlegen, wie lange sie bei schlechter Auftragslage mit einer K&#252;ndigung noch warten k&#246;nnen, ohne den gesamten Betrieb zu gef&#228;hrden. F&#252;r beide Vertragsparteien ist somit das Thema K&#252;ndigungsfristen interessant. Deshalb hier eine &#220;bersicht.

&#220;brigens: In Betrieben ab zehn Besch&#228;ftigten gilt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschaft beginnt wieder zu kr&#228;nkeln. Sofort steigt bei Arbeitnehmern die Furcht vor betriebsbedingten K&#252;ndigungen. Arbeitgeber wiederum &#252;berlegen, wie lange sie bei schlechter Auftragslage mit einer K&#252;ndigung noch warten k&#246;nnen, ohne den gesamten Betrieb zu gef&#228;hrden. F&#252;r beide Vertragsparteien ist somit das Thema K&#252;ndigungsfristen interessant. Deshalb hier eine &#220;bersicht.</p>
<p><span id="more-127"></span></p>
<p>&#220;brigens: In Betrieben ab zehn Besch&#228;ftigten gilt das K&#252;ndigungsschutzgesetz. Dort stellt sich die Frage, ob diesem Arbeitnehmer &#252;berhaupt gek&#252;ndigt werden darf (Stichwort: Sozialauswahl). Siehe hierzu den Artikel: K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl.</p>
<p>Bei einer „ordentlichen K&#252;ndigung&#8221; (im Unterschied zur „au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung aus wichtigem Grund&#8221;) m&#252;ssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber K&#252;ndigungsfristen einhalten. K&#252;ndigungsfrist ist der Zeitraum, der mindestens zwischen Zugang der K&#252;ndigung und Ende des Arbeitsverh&#228;ltnisses liegen muss. Der Arbeitnehmer soll nicht von heute auf morgen auf der Stra&#223;e stehen, sondern einige Wochen bis Monate Zeit erhalten, sich um eine neue Stelle zu k&#252;mmern. Umgekehrt soll auch der Arbeitgeber bei K&#252;ndigung durch den Arbeitnehmer nicht von einem Tag auf den anderen ohne den Mitarbeiter dastehen.</p>
<p>Solche K&#252;ndigungsfristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag oder &#8211; wenn dort nicht steht &#8211; aus dem Gesetz. Aber auch &#8211; und das wird selbst von Anw&#228;lten manchmal &#252;bersehen &#8211; aus Tarifvertr&#228;gen. Nachfolgend eine &#220;bersicht &#252;ber die wichtigsten K&#252;ndigungsfristen.</p>
<h4>Tarifvertrag</h4>
<p>Unterf&#228;llt das Arbeitverh&#228;ltnis einem Tarifvertrag, hat dieser Vorrang. Es gelten die dort enthaltenen K&#252;ndigungsfristen.</p>
<p>Im Tarifvertrag k&#246;nnen K&#252;ndigungsfristen verl&#228;ngert aber auch (anders als im Arbeitsvertrag) zu lasten des Arbeitnehmers verk&#252;rzt werden (was aber in der Praxis selten vorkommt).</p>
<p>Auch wenn die Vertragsparteien selbst nicht tariflich organisiert sind, kann trotzdem ein Tarifvertrag gelten. N&#228;mlich wenn ein solcher vom <a title="BMAS" href="http://www.bmas.de/coremedia/generator/13548/allgemeinverbindliche__tarifvertraege.html  " target="_blank">Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales</a> (nach § 5 Tarifvertragsgesetz) f&#252;r allgemeinverbindlich erkl&#228;rt wurde. Hier zum Download ein Verzeichnis der f&#252;r allgemeinverbindlich erkl&#228;rten Tarifvertr&#228;ge (Stand 01.07.2008): <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/arbeitsrecht__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraegestand_01juli2008.pdf">Allgemeinverbindliche Tarifvertraege (Stand 01.07.2008)</a></p>
<p><strong>Arbeitsvertrag</strong></p>
<p>Nat&#252;rlich kann man die K&#252;ndigungsfristen auch im Arbeitsvertrag regeln. Zum Schutz des Arbeitnehmers d&#252;rfen aber die gesetzlichen K&#252;ndigungsfristen zu Ungunsten des Arbeitnehmers weder verl&#228;ngert, noch verk&#252;rzt werden (zu Lasten des Arbeitgebers dagegen schon). Ausnahmen gibt es f&#252;r Aushilfst&#228;tigkeiten und in Kleinbetrieben.</p>
<h4>Gesetz</h4>
<p>Regelt der Arbeitsvertrag nicht und gilt auch kein Tarifvertrag, greifen die gesetzlichen K&#252;ndigungsfristen des § 622 BGB. Der Arbeitnehmer kann hiernach immer mit Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats k&#252;ndigen.</p>
<p>Bei einer K&#252;ndigung durch den Arbeitgeber kommt es auf die Betriebszugeh&#246;rigkeit an (allerdings z&#228;hlt erst die Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres des Besch&#228;ftigten):</p>
<p style="padding-left: 30px;">Betriebszugeh&#246;rigkeit  /  	K&#252;ndigungsfrist</p>
<p style="padding-left: 30px;">2 Jahre:      			1 Monat zum Ende des Kalendermonats<br />
5 Jahre        2 Monate zum Ende des Kalendermonats<br />
8 Jahre       			3 Monate zum Ende des Kalendermonats<br />
10 Jahre      4 Monate zum Ende des Kalendermonats<br />
12 Jahre     		5 Monate zum Ende des Kalendermonats<br />
15 Jahre     		6 Monate zum Ende des Kalendermonats<br />
20 Jahre     		7 Monate zum Ende des Kalendermonats</p>
<p>W&#228;hrend der Probezeit gilt eine K&#252;ndigungsfrist von zwei Wochen; hier nicht zum Ende des Kalendermonats, sondern tats&#228;chlich nach zwei Wochen.</p>
<p>.</p>
<p>Weitere Informationen zum Thema K&#252;ndigungsschutz im Artikel <a title="KSchG &amp; Sozialauswahl" href="http://www.rechthaber.com/alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_blank">&#8220;Alles zu K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl&#8221;</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Von Kaution bis K&#252;ndigung – Tipps zum Wohnungsmietrecht</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/von-kaution-bis-kuendigung-tipps-zum-wohnungsmietrecht/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/von-kaution-bis-kuendigung-tipps-zum-wohnungsmietrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 18:47:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer eine Wohnung sucht, bekommt meist einen fertigen Formular-Mietvertrag vorgelegt, der eher die Interessen des Vermieters ber&#252;cksichtigt. Doch nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist auch wirksam -  selbst dann nicht, wenn es der Mieter unterschrieben hat. Gerade in den letzten Jahren f&#228;llte der BGH einige sehr mieterfreundliche Urteile, die bei Vermietern (sofern diese die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine Wohnung sucht, bekommt meist einen fertigen Formular-Mietvertrag vorgelegt, der eher die Interessen des Vermieters ber&#252;cksichtigt. Doch nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist auch wirksam -  selbst dann nicht, wenn es der Mieter unterschrieben hat. Gerade in den letzten Jahren f&#228;llte der BGH einige sehr mieterfreundliche Urteile, die bei Vermietern (sofern diese die Urteile &#252;berhaupt kennen) Unverst&#228;ndnis bis Entsetzen ausl&#246;sen. Dieser Beitrag gibt einen &#220;berblick &#252;ber die wichtigsten Fragen des Mietrechts.</p>
<p><span id="more-15"></span></p>
<p>Mieterschutzbestimmungen im BGB<br />
Das BGB enth&#228;lt viele Bestimmungen zum Schutz des Mieters, die auch trotz anders lautender Vertragsklauseln gelten. Solche Vertragsklauseln sind dann null und nichtig und es gilt in diesen Punkten dann das Gesetz. Zu diesen unabdingbaren Rechten z&#228;hlen insbesondere:</p>
<p>    der K&#252;ndigungsschutz<br />
    das Recht auf M&#228;ngelbeseitigung<br />
    das Recht auf Mietminderung<br />
    die Begrenzung und Verzinsung der Kaution<br />
    das Verbot einer Vertragsstrafe.</p>
<p>Instandhaltung und Sch&#246;nheitsreparaturen<br />
Nach dem Grundgedanken des BGB-Mietrechts ist der Vermieter f&#252;r die Erhaltung der Mietsache zust&#228;ndig, muss also die Wohnung auf eigene Kosten im ordnungsgem&#228;&#223;en Zustand erhalten. Die Praxis sieht anders aus: Fast alle Mietvertr&#228;ge enthalten Klein- und Sch&#246;nheitsreparaturklauseln, nach denen der Mieter „kleine Instandhaltungen“ ganz oder anteilig selbst bezahlen bzw. Sch&#246;nheitsreparaturen selbst durchf&#252;hren soll. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung aber nur bis zu gewissen Grenzen und mit genau bestimmten Einschr&#228;nkungen zul&#228;ssig. Schie&#223;t der Vermieter dabei mit seiner Klausel &#252;ber das Ziel hinaus und will dem Mieter zu viel aufb&#252;rden, so ist die ganze Klausel unwirksam und der Mieter muss gar nichts renovieren, erst recht nichts reparieren. So hat der Bundesgerichtshof erst 2003 entschieden, dass alle Sch&#246;nheitsreparaturklauseln mit starren Fristen unwirksam sind (Beispiel f&#252;r eine nichtige Klausel: „Der Mieter muss bei seinem Auszug, im &#220;brigen mindestens alle f&#252;nf Jahre die Wohnung fachm&#228;nnisch streichen“). Die allermeisten Mietvertr&#228;ge enthalten aber genau solche (unwirksamen) Klauseln. Das bedeutet, dass sehr viele Mieter ihre Wohnungen dem Vermieter beim Auszug v&#246;llig unrenoviert zur&#252;ckgeben k&#246;nnen.</p>
<p>Mietsicherheit (Kaution)<br />
Meist verlangen Vermieter bei Mietvertragsabschluss (jedenfalls vor Einzug in die Wohnung) eine Kaution, die aber drei Netto-Kaltmieten nicht &#252;bersteigen darf. Der Vermieter muss die Kaution von seinem eigenen Verm&#246;gen gesondert halten und verzinsen lassen. Die Zinsen erh&#246;hen die Kautionssumme. Was viele nicht wissen: Der Mieter muss die Kaution nicht in einem St&#252;ck aufbringen, sondern hat das Recht, sie auf drei monatliche Raten zu zahlen (selbst wenn es anders im Mietvertrag steht). Weigert sich der Vermieter, den Mieter in die Wohnung einziehen zu lassen, bevor der Mieter die volle Kaution gezahlt hat, kann der Mieter die Schl&#252;ssel&#252;bergabe sogar einklagen.</p>
<p>K&#252;ndigung durch den Mieter<br />
Der Mieter kann den Mietvertrag in der Regel mit einer Frist von drei Monaten k&#252;ndigen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine hiervon abweichende Vereinbarung darf aber nicht zum Nachteil des Mieters sein &#8211; sonst ist sie unwirksam. Jede K&#252;ndigung muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat f&#252;r die Fristberechnung mitz&#228;hlt. Bei Altvertr&#228;gen, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, gelten unter Umst&#228;nden l&#228;ngere Fristen.</p>
<p>L&#228;ngere K&#252;ndigungsfristen f&#252;r den Vermieter<br />
F&#252;r den Vermieter verl&#228;ngert sich die gesetzliche K&#252;ndigungsfrist in Abh&#228;ngigkeit von der Mietdauer, sie betr&#228;gt zum Beispiel sechs Monate bei einer Mietdauer von mehr als f&#252;nf Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren. Auch diese Fristen d&#252;rfen nicht zum Nachteil der Mieter verk&#252;rzt werden.</p>
<p>Sonderk&#252;ndigungsrechte f&#252;r Mieter<br />
In bestimmten F&#228;llen hat der Mieter ein Sonderk&#252;ndigungsrecht, zum Teil mit verk&#252;rzten K&#252;ndigungsfristen. Die wichtigsten F&#228;lle sind:</p>
<p>    besondere Mieterh&#246;hungen nach § 558 BGB oder § 559 BGB<br />
    Ank&#252;ndigung einer erheblichen Modernisierung durch den Vermieter<br />
    grundlose Verweigerung der Untervermietung durch den Vermieter</p>
<p>Au&#223;erordentliche fristlose K&#252;ndigung durch Mieter<br />
Schlie&#223;lich kann ein Mieter in bestimmten F&#228;llen au&#223;erordentlich fristlos k&#252;ndigen, wenn ein wichtiger Grund f&#252;r die Beendigung des Mietverh&#228;ltnisses vorliegt und ihm nicht zugemutet werden kann, das Mietverh&#228;ltnis bis zum Ablauf der K&#252;ndigungsfrist fortzusetzen. Hier muss der Mieter aber rasch reagieren (innerhalb von zwei Wochen), sonst verliert er sein K&#252;ndigungsrecht wieder. Wichtige K&#252;ndigungsgr&#252;nde sind zum Beispiel eine Beleidigung oder ein Hausfriedensbruch durch den Vermieter oder die Gef&#228;hrdung der Gesundheit, etwa durch bauliche M&#228;ngel der Wohnung.</p>
<p>Anspruch auf M&#228;ngelbeseitigung<br />
Wenn die Wohnung von Anfang an M&#228;ngel hat oder sp&#228;ter Sch&#228;den auftreten, ist nach § 535 BGB der Vermieter f&#252;r die Reparatur zust&#228;ndig: &#8220;Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch geeigneten Zustand zu &#252;berlassen und sie w&#228;hrend der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.&#8221; Ausgeschlossen ist das Recht auf M&#228;ngelbehebung nur, wenn der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat.</p>
<p>Viele Vermieter versuchen, durch eine „Kleinreparaturklausel“ im Mietvertrag die Kosten f&#252;r kleine Instandhaltungsma&#223;nahmen auf die Mieter abzuw&#228;lzen. Das ist aber nur zul&#228;ssig, wenn sich die Klausel auf Reparaturen an Gegenst&#228;nden beschr&#228;nkt, die dem h&#228;ufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (T&#252;rklinken, Roll&#228;den etc.). Au&#223;erdem muss der Mietvertrag eine Begrenzungen sowohl f&#252;r die einzelne Kleinreparatur (maximal 80 Euro) sowie f&#252;r alle Kleinreparaturen eines Jahres insgesamt enthalten (Gesamtbelastung h&#246;chstens 200 Euro, jedoch nicht mehr als 10% der Jahresmiete). Viele solche Klauseln sind &#252;berzogen und somit unwirksam – eine anwaltliche &#220;berpr&#252;fung kann sich lohnen.</p>
<p>Was tun, wenn ein Mangel in der Wohnung auftritt?<br />
Dem Vermieter den Mangel sofort anzuzeigen (wozu der Mieter sogar verpflichtet ist), am besten schriftlich und mit Setzung einer (angemessenen) Frist, bis zu der der Vermieter den Mangel abstellen soll. Selbst zu reparieren ist zwar m&#246;glich, aber nur bei Gefahr im Verzug sinnvoll (zum Beispiel bei undichtem Dach), da der Vermieter ansonsten die Kosten nicht ersetzen muss.</p>
<p>Wenn der Vermieter innerhalb der Frist den Mangel nicht behoben hat, gibt es verschiedene Alternativen f&#252;r den Mieter. Die wichtigsten m&#246;glichen Wege sind:</p>
<p>    Ersatzvornahme (Reparatur in Eigenregie oder durch Handwerker)<br />
    Instandsetzungsklage<br />
    Minderung der Miete</p>
<p>Alle diese Ma&#223;nahmen sind aber nicht ohne Risiko. Insbesondere die Mietminderung kann – wenn man bei der H&#246;he &#252;bertreibt – dazu f&#252;hren, dass der Vermieter seinerseits wegen Mietr&#252;ckstand fristlos k&#252;ndigt. Stellt sich dann sp&#228;ter im Prozess heraus, dass die Minderung doch nicht (oder jedenfalls nicht in dieser H&#246;he) berechtigt war, dann ist die K&#252;ndigung wirksam und der Mieter hat sich um seine Wohnung gebracht. Voraussetzung f&#252;r eine Mietminderung ist n&#228;mlich zum Beispiel, dass ein Mangel die Wohnqualit&#228;t erheblich beeintr&#228;chtigt &#8211; eine nur unerhebliche Beeintr&#228;chtigung berechtigt nicht zur Minderung. Auch die sog. Mietminderungslisten sind mit Vorsicht zu genie&#223;en, da es auf alle Umst&#228;nde des konkreten Einzelfalls ankommt. Mieter sollten deshalb lieber nicht auf eigene Faust mindern, sondern erst nach rechtlicher Beratung. Im Notfall zahlt bei einem Fehler dann die Berufshaftpflicht des Anwalts.</p>
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