Die Dozentin einer Bildungseinrichtung war offenbar nicht die fleissigste, jedenfalls aber nicht die schnellste. Bereits sechs Mal hatte der Arbeitgeber sie wegen verspäteter Erledigung von Arbeitsaufträgen abgemahnt. Beim siebten Mal platzte dem Arbeitgeber der Kragen und er kündigte. Auf den ersten Blick meint man: Da hat der Arbeitgeber aber mal alles richtig gemacht, oder? …
Schlagwort ‘Kündigungsschutz’
Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung
Ein Arbeitnehmer hatte seinen Lohn nicht pünktlich erhalten und deshalb fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber nahm die fristlose Kündigung hin und zahlte ab sofort gar nichts mehr. Einige Monate später überlegte es sich der Arbeitnehmer anders: Ihm fiel ein, dass seine eigene Kündigung unwirksam war, da kein wichtiger Grund vorlag. Er klagte auf Lohn. Der Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das nun am 12. März 2009 entschied (Az: 2 AZR 894/07): …
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser?
Diesen Brief fürchtet jeder Arbeitnehmer: „Wegen zwingender betrieblicher Erfordernisse müssen wir das Arbeitsverhältnis hiermit zu unserem Bedauern kündigen.” Jetzt läuft die juristische Maschinerie an: Der Arbeitnehmer hat 21 Tage Zeit, um gegen die Kündigung zu klagen. Der Arbeitgeber muss dann im Prozess beweisen, dass ein Kündigungsgrund besteht und dass er auch gerade diesem Arbeitnehmer kündigen durfte (Sozialauswahl). In jedem Fall entstehen auf beiden Seiten Kosten und das Verhältnis ist zerrüttet. Selbst wenn der Arbeitnehmer den Prozess Monaten später gewinnt, will er daher oft gar nicht mehr in den Betrieb zurück. Viele Kündigungsschutzprozesse enden daher ohnehin per Vergleich. Also vielleicht besser einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung schließen, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, schnell und unkompliziert beendet? (…)
Gilt das Kündigungsschutzgesetz überhaupt? (Beweislast)
Wann und wie Arbeitnehmer durch das KSchG geschützt werden, ist hier ausführlich erklärt. Was aber, wenn der Arbeitgeber im Prozess behauptet, dass für seinen Betrieb das KSchG gar nicht gilt. Wer trägt dann die Beweislast?
Info-Broschüre zum Kündigungsschutz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Infobroschüre “Kündigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten” aktualisiert und neu veröffentlicht. Das Heft enthält auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Welche Gründe berechtigen zur Kündigung? Wie lang sind die Kündigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und Kündigung? Interessenten sendet die Kanzlei Graf & Partner diese Broschüre gerne auf Anfrage kostenlos zu. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Kündigungsschutz:
- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
Kündigung per e-Mail auch noch nach Ablauf von 3 Wochen anfechtbar
Bei Kündigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-wöchige Präklusionsfrist. Lässt der gekündigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen:
Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
Der Beitrag „Kündigungsfristen im Arbeitsrecht” gibt eine Übersicht über die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen. Aber noch wichtiger ist die Frage: Darf der Arbeitgeber überhaupt kündigen? Und warum gerade mir? Hier eine Einführung in die Regeln des Kündigungsschutzes und der Sozialauswahl in Deutschland.
Mein Arbeitgeber ist insolvent, was nun?
Kein Arbeitnehmer will sich damit beschäftigen. Auch wenn die Lage des Betriebs erkennbar katastrophal ist, hoffen alle Beteiligten oft noch Monate, dass es schon irgendwie weiter gehen wird und es im Ernstfall die anderen erwischt. Man selbst ist doch ein unverzichtbarer Mitarbeiter! Keine gute Strategie: Sogar im wirtschaftlich (noch) guten Zeitraum von Januar bis Mai 2008 meldeten laut Statistischem Bundesamt 12.245 Unternehmen Insolvenz an. Ein Angestellter, der frühzeitig weiß, was eine Insolvenz seiner Firma für ihn bedeutet, kann schneller reagieren und ist auch psychologisch im Vorteil. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Folgen der Arbeitgeberinsolvenz.
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Eine Übersicht
Die Wirtschaft beginnt wieder zu kränkeln. Sofort steigt bei Arbeitnehmern die Furcht vor betriebsbedingten Kündigungen. Arbeitgeber wiederum überlegen, wie lange sie bei schlechter Auftragslage mit einer Kündigung noch warten können, ohne den gesamten Betrieb zu gefährden. Für beide Vertragsparteien ist somit das Thema Kündigungsfristen interessant. Deshalb hier eine Übersicht.
