Schlagwort ‘Kündigungsschutzklage’

Rauchen kann den Job kosten

Von Katrin Groll (12.11.2010)
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Ein Maschinenführer bei einem Verpackungsmaterialhersteller hatte eine Zigarettenpause eingelegt und dabei nicht ausgestempelt.  Trotz zweier Abmahnungen und ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflicht zur “Betätigung des Zeiterfassungsgeräts” ließ er sich ein drittes Mal dabei erwischen. Ihm wurde fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kannte keine Gnade und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Dies mit der Begründung, dass das Verhalten des Arbeitnehmers den Arbeitgeber veranlasse Arbeitsentgelt zu zahlen, ohne dass die geschuldete Arbeitsleistung erbracht werde. Ein solcher Pflichtverstoß berühre den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. Es habe eine eindeutige Regelung zum Rauchverbot im Betrieb und zum Ausstempeln für Raucherpausen gegeben. Der Arbeitnehmer sei vorher zweimal einschlägig und auch ansonsten mehrfach abgemahnt worden. In Ansehung der Gesamtumstände sei dem Arbeitgeber eine Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2010; Az.: 10 Sa 712/09)

Weitere Beiträge zu Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage und Sozialauswahl:
- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
- Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Zu oft abmahnen ist auch verkehrt

Von Katrin Groll (29.06.2009)
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Die Dozentin einer Bildungseinrichtung war offenbar nicht die fleissigste, jedenfalls aber nicht die schnellste. Bereits sechs Mal hatte der Arbeitgeber sie wegen verspäteter Erledigung von Arbeitsaufträgen abgemahnt. Beim siebten Mal platzte dem Arbeitgeber der Kragen und er kündigte. Auf den ersten Blick meint man: Da hat der Arbeitgeber aber mal alles richtig gemacht, oder? …

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Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung

Von Katrin Groll (29.06.2009)
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Ein Arbeitnehmer hatte seinen Lohn nicht pünktlich erhalten und deshalb fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber nahm die fristlose Kündigung hin und zahlte ab sofort gar nichts mehr. Einige Monate später überlegte es sich der Arbeitnehmer anders: Ihm fiel ein, dass seine eigene Kündigung unwirksam war, da kein wichtiger Grund vorlag. Er klagte auf Lohn. Der Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das nun am 12. März 2009 entschied (Az: 2 AZR 894/07):  …

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Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser?

Von Katrin Groll (26.06.2009)
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Diesen Brief fürchtet jeder Arbeitnehmer: „Wegen zwingender betrieblicher Erfordernisse müssen wir das Arbeitsverhältnis hiermit zu unserem Bedauern kündigen.” Jetzt läuft die juristische Maschinerie an: Der Arbeitnehmer hat 21 Tage Zeit, um gegen die Kündigung zu klagen. Der Arbeitgeber muss dann im Prozess beweisen, dass ein Kündigungsgrund besteht und dass er auch gerade diesem Arbeitnehmer kündigen durfte (Sozialauswahl). In jedem Fall entstehen auf beiden Seiten Kosten und das Verhältnis ist zerrüttet. Selbst wenn der Arbeitnehmer den Prozess Monaten später gewinnt, will er daher oft gar nicht mehr in den Betrieb zurück. Viele Kündigungsschutzprozesse enden daher ohnehin per Vergleich. Also vielleicht besser einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung schließen, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, schnell und unkompliziert beendet? (…)

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Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl

Von Katrin Groll (01.10.2008)
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Der Beitrag „Kündigungsfristen im Arbeitsrecht” gibt eine Übersicht über die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen. Aber noch wichtiger ist die Frage: Darf der Arbeitgeber überhaupt kündigen? Und warum gerade mir? Hier eine Einführung in die Regeln des Kündigungsschutzes und der Sozialauswahl in Deutschland.

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Mein Arbeitgeber ist insolvent, was nun?

Von Katrin Groll (24.09.2008)
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Kein Arbeitnehmer will sich damit beschäftigen. Auch wenn die Lage des Betriebs erkennbar katastrophal ist, hoffen alle Beteiligten oft noch Monate, dass es schon irgendwie weiter gehen wird und es im Ernstfall die anderen erwischt. Man selbst ist doch ein unverzichtbarer Mitarbeiter! Keine gute Strategie: Sogar im wirtschaftlich (noch) guten Zeitraum von Januar bis Mai 2008 meldeten laut Statistischem Bundesamt 12.245 Unternehmen Insolvenz an. Ein Angestellter, der frühzeitig weiß, was eine Insolvenz seiner Firma für ihn bedeutet, kann schneller reagieren und ist auch psychologisch im Vorteil. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Folgen der Arbeitgeberinsolvenz.

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