Schlagwort ‘künstliche Ernährung’

Harsche Kritik an “Christlicher Patientenverfügung”

Von Bernhard Schmeilzl (07.09.2011)
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Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat in einer Stellungnahme vom 22.8.2011 (hier als PDF-Download) die Broschüre “Christliche Patientenvorsorge” scharf kritisiert. In einem 27-seitigen Rechtsgutachten kommen die Verfasser (Dr. Steffen Augsberg und der Kölner Staatsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling) zum Ergebnis, die „Christliche Patientenvorsorge“ verkenne grundlegende rechtliche Wertungen, habe einen kaum zu behebenden konstruktiven Grundfehler, schaffe Unklarheiten und verfälsche die Intentionen des Gesetzgebers. Die konkreten Formulierungsvorschläge im Anhang der Broschüre seien kaum praxistauglich für wirklich komplizierte Konstellationen der Entscheidungsfindung am Lebensende.

Harscher geht es kaum. Zum Hintergrund: Bei der neu überarbeiteten und 2011 von den evangelischen und katholischen Kirchen Deutschlands gemeinsam herausgegebene Broschüre “Christliche Patientenvorsorge” (hier als PDF-Download) handelt es sich – neben der Broschüre “Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter” des Bayerischen Justizministeriums (hier als PDF-Download) – um eine der beliebtesten Mustersammlungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Im Gesetzgebungsverfahren sprachen sich die Kirchen seinerzeit für den sog. Bosbach-Entwurf aus. Danach sollte eine Patientenverfügung nur für die Ärzte bindend sein, wenn sich der Patient in der unmittelbaren Sterbephase befand (sog. Reichweitenbegrenzung). Für andere Konstellationen (z.B. Wachkoma oder Alzheimer-Demenz) sollte eine Patientenverfügung nicht anwandbar sein. Dieser Entwurf ist nicht Gesetz geworden. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung wirft den Kirchen nun vor, die Reichweitenbegrenzung in ihrer Broschüre “durch die Hintertür” faktisch doch einzuführen. Allerdings erscheint die Stellungnahme der Gutachter auch etwas ideologisch gefärbt zu sein. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vertritt eine Position der formalen Autonomie um jeden Preis, die in manchen Konstellationen auch kritisch zu hinterfragen ist. Für alle, die sich intensiv mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzen, ist die Lektüre der Stellungnahme dennoch spannend und fördert die kritische Diskussion über unterschiedliche Formularmuster.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung und Palliativmedizin:

- Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
- Aktive und passive Sterbehilfe:  Was bedeuten die Begriffe eigentlich?
- “Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”
- Gemeinsame Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
- Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma
- Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio
- BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?
- Patientenverfügung für den Fall “Wachkoma”

Musterformulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Von Bernhard Schmeilzl (21.04.2011)
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Die beliebteste Mustersammlung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ist – zumindest in Süddeutschland – die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums. Sie geht jeden Monat tausendfach über die Tresen der Buchhandlungen. Die Wenigsten wissen, dass diese Broschüre auch kostenlos als PDF-Download verfügbar ist, nämlich über das Verwaltungsprotal des Freitstaats.

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung unter www.sterbehilfe-info.de sowie in diesen Beiträgen:
- Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
- “Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”
- Gemeinsame Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
- Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma
- Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio
- Aktive und passive Sterbehilfe:  Was bedeuten die Begriffe eigentlich?
- BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?

Ist eine Patientenverfügung sinnvoll? – Expertendiskussion am 23. November

Von Bernhard Schmeilzl (22.10.2010)
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Infoabend mit Expertenrunde im Caritas-Krankenhaus St. Josef am 23. November

Dr Michael Pawlik
Dr. Michael Pawlik, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg
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Das Thema ist unangenehm. Niemand malt sich gern aus, in welche Nöte er durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter geraten kann. Die moderne Medizin kann Menschen über Monate oder Jahre „künstlich“ am Leben erhalten, auch wenn sie sich nicht mehr mitteilen können. Wann denkt man schon in Ruhe darüber nach, welche medizinischen Maßnahmen man in diesen Situationen für sich wollen oder ablehnen würde. Genau das ist aber nötig, wenn man eine brauchbare Patientenverfügung (PV) erstellen will, die nicht zu oberflächlich bleibt. Formulierungen wie “ich will später nicht an Maschinen hängen” helfen im Ernstfall weder dem Mediziner noch dem Juristen dabei, den wirklichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Wer eine gültige Verfügung treffen will, muss sich daher mit den konkreten Möglichkeiten der heutigen Intensivmedizin sowie der Palliativpflege beschäftigen (Informationen dazu hier). Nur dann kann man als aufgeklärter Patient entscheiden, was man für sich will. (…) [mehr]

Dürfen Ärzte beim Selbstmord helfen?

Von Bernhard Schmeilzl (11.08.2010)
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Mancher todkranke Patient fasst den ernsthaften Entschluss, sich selbst zu töten, statt die letzte Leidensphase seiner Krankheit zu erdulden. Wie sollen Ärzte damit umgehen? Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland zwar straflos, Ärzten aber berufsrechtlich untersagt. Der renommierte Mediziner Gian D. Borasio, Inhaber des Lehrstuhl für Palliativmedizin an der LMU München, nimmt dazu in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2010 Stellung (hier als PDF-Download_Assistierter_Suizid_SZ_2010). Schon beim 66. Juristentag 2006 in Stuttgart hatte Prof. Borasio zu den rechtlichen Implikationen der ärztlichen Behandlung am Lebensende referiert (Vortrag als PDF-Download Vortrag Borasio Juristentag 2006).

Weitere Beiträge und Links zu diesem Themengebiet:

- “Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”
- Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma
- Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio
- Sterbehilfe:  Eine Begriffsklärung
- BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?

Info-Portal zu Sterbehilfe, Patientenverfügung & Palliativmedizin

Von Bernhard Schmeilzl (30.06.2010)
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Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle darüber. Nicht immer sehr präzise. Fundierte Aufklärung zu diesen Themen liefert nun das Portal Sterbehilfe-Info mit Beiträgen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anwälten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beiträge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverfügung, künstliche Ernährung, Sedierung am Lebensend) sowie Muster-Formulare.

Reizwort “Sterbehilfe”: Die juristisch korrekte Definition

Von Bernhard Schmeilzl (28.06.2010)
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Seit vergangenem Samstag berichtet jede Zeitung über das aktuelle BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) zur Frage, ob es strafbar ist, wenn man die künstliche Ernährung eines Komapatienten beendet. Worum ging es? Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter einer 76jährigen Komapatientin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Die Patientin hatte nämlich per Patientenverfügung angeordnet, dass sie eine derartige Behandlung nicht will. Ärzte und Pflegepersonal hielten sich aber nicht an diese Patientverfügung. Daher der – für einen Anwalt sicher ungewöhnliche und brachial anmutende – Rat, zur Selbsthilfe zu schreiten. Das Landgericht Fulda bewertete das Handeln des angeklagten Rechtsanwalts als einen gemeinschaftlich mit der Tochter der Komapatientin begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun (Versuch deshalb, weil das Pflegepersonal sofort wieder eine neue PEG-Sonde legte).

Die Bewertung des Urteils in den Kommentaren fällt unterschiedlich aus. Doch dem Juristen fällt auf: Noch immer werden bei diesem Thema die Begriffe “aktive” und “passive” Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Selbstmord wild durcheinander geworfen. Deshalb hier die korrekte juristische Definition der Begriffe Sterbehilfe sowie einen ausführlichen Beitrag zum Thema künstliche Ernährung am Lebensende.

Weitere Informationen zu Patientenverfügung, Sterbehilfe und Palliativmedizin auf dem Informationsportal Sterbehilfe-info.de

Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm (Prof. Borasio)

Von Bernhard Schmeilzl (17.11.2008)
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Der Beitrag “Darf man Patienten verhungern lassen?” (hier) erläutert ausführlich die Rechtsfragen rund um die künstliche Ernährung von Demenz- und Wachkomapatienten. Heute haben wir den Beitrag am Ende durch zwei Entscheidungsdiagramme als PDF-Downloads ergänzt. Diese zeigen das Modell, das Prof. Dr. Borasio verwendet (Lehrstuhl für Palliativmedizin, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin am Klinikum der Universität München).

Patientenverfügung – Vorsorge für ein würdevolles Lebensende

Von Bernhard Schmeilzl (23.10.2008)
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Der Bayerische Notarverein behandelt in seiner Mitteilung vom Oktober 2008 (hier) die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Wir danken Notar Dr. Albrecht in Regensburg für den Hinweis.

Die schwierigen Rechtsfragen rund um lebenserhaltende medizinischen Maßnahmen am Lebensende behandelt der Beitrag “Darf man Patienten verhungern lassen?” (hier) und grundlegende Informationen zu den (oft falsch verwendeten) Begriffen “Aktive Sterbehilfe”, “Passive Sterbehilfe”, “indirekte Sterbehilfe”, “Sterbebegleitung” und “Assistierter Suizid” finden sich hier.

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Sterbehilfe: Eine Begriffsklärung

Von Bernhard Schmeilzl (07.10.2008)
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Eine ruhige Diskussion über dieses sensible Thema ist schwierig. Nicht zuletzt, weil schon die Begriffe oft falsch verwendet werden. Eine Umfrage der Bundesärztekammer ergab, dass sogar mehr als 50 Prozent der Ärzte sog. “passive” und “aktive” Sterbehilfe verwechseln. Ein verheerendes Zeugnis für die ärztliche Ausbildung in diesem Bereich. Der Artikel “Darf man Patienten verhungern lassen” behandelt ausführlich die rechtlichen Fragen zum Thema Beendigung der künstlichen Ernährung am Lebensende. Ergänzend dazu definieren wir nachfolgend die wichtigsten Begriffe.

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Darf man Demenz- und Wachkomapatienten verhungern lassen?

Von Bernhard Schmeilzl (26.09.2008)
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Muss man es vielleicht sogar, wenn eine Patientenverfügung existiert, in der der Betroffene lebenserhaltende Maßnahmen ausdrücklich ablehnt? Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Problem der künstlichen Ernährung von Patienten, die ihren Willen nicht mehr äußern können. Der Autor hält hierzu regelmäßig Vorträge, zuletzt für die Katholische Akademie für Pflegeberufe der Caritas (Programm Vortrag künstliche Ernährung, Programm Vortrag Patientenverfügung). Hier der ausführliche Artikel:

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