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	<title>Rechthaber &#187; kuriose urteile</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>Das historische Urteil #17: Mitarbeitermotivation</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Oct 2008 08:14:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
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		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Tritt ins Ges&#228;&#223; der ihr unterstellten Mitarbeiterin geh&#246;rt auch dann nicht zur &#8220;betrieblichen T&#228;tigkeit&#8221; einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsf&#246;rderung oder Disziplinierung geschieht.
Landesarbeitsgericht D&#252;sseldorf BB 1998, 1694
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Tritt ins Ges&#228;&#223; der ihr unterstellten Mitarbeiterin geh&#246;rt auch dann nicht zur &#8220;betrieblichen T&#228;tigkeit&#8221; einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsf&#246;rderung oder Disziplinierung geschieht.<br />
Landesarbeitsgericht D&#252;sseldorf BB 1998, 1694</p>
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		<title>Das historische Urteil #16: Ist Ihre Taube haftpflichtversichert?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 16:20:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Graf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Taubenz&#252;chter war traurig, denn seine Flugtaube war vom Ausflug nicht zur&#252;ckgekehrt. Bald darauf wurde er noch trauriger: Denn der Eigent&#252;mer einer Cessna schickte ihm eine Rechnung &#252;ber 21.000 Euro f&#252;r eine zerst&#246;rte Flugzeugturbine. Die Cessna war beim Landeanflug in einen Schwarm Brieftauben geraten. Das OLG Hamm (Urteil vom 11.2.2004, Az. 13 U 194/03) sagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Taubenz&#252;chter war traurig, denn seine Flugtaube war vom Ausflug nicht zur&#252;ckgekehrt. Bald darauf wurde er noch trauriger: Denn der Eigent&#252;mer einer Cessna schickte ihm eine Rechnung &#252;ber 21.000 Euro f&#252;r eine zerst&#246;rte Flugzeugturbine. Die Cessna war beim Landeanflug in einen Schwarm Brieftauben geraten. Das OLG Hamm (Urteil vom 11.2.2004, Az. 13 U 194/03) sagte dazu:</p>
<p><span id="more-166"></span></p>
<p>&#8220;Kollidiert eine Taube mit einem Flugzeug, muss der Halter der Taube gem&#228;&#223; § 833 BGB die H&#228;lfte des entstandenen Schadens tragen (Tierhalterhaftung)&#8221; und verurteilte den Taubenhalter zur Zahlung von 10.500 Euro. Nach Ansicht des Gerichts hat sich hier die spezifische Tiergefahr einer Taube als Verkehrshindernis verwirklicht. Die andere H&#228;lfte des Schadens tr&#228;gt der Flugzeughalter, da dieser nach § 33 Luftverkehrsgesetz auch die Betriebsgefahr seines Flugzeugs verwirklicht hat. Der Einwand des Taubenhalters, dass die Taube in keinem Verh&#228;ltnis zur Gr&#246;&#223;e des Flugzeugs stehe, &#252;berzeugte das OLG nicht.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Rechtsdogmatisch alles gut und sch&#246;n. Mich erstaunt nur, dass man eine Taube, die eine Flugzeugturbine durchwandert hat, noch finden und identifizieren konnte. Fazit: Als Taubenhalter entweder eine hohe Tierhalterhaftpflicht abschlie&#223;en oder die Taube inkognito auf die Reise schicken (also ohne Identifikationsring).</p>
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		<title>Das historische Urteil #20: Der bestellw&#252;tige Nachbar</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Jan 2008 18:28:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei Nachbarn mochten sich nicht. Der eine bestellte deshalb im Namen des anderen bei 35 verschiedenen Firmen Waren und Dienstleistungen. Der Nachbar erhielt u.a. Lieferungen von Apotheken, Pizzadiensten, Getr&#228;nkem&#228;rkten, mehrere Tanks Heiz&#246;l und zur Kr&#246;nung eine Lkw-Ladung Kies. Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch abholen und der Sanit&#228;rnotdienst klingelte, um die angeblich verstopften Toiletten zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Nachbarn mochten sich nicht. Der eine bestellte deshalb im Namen des anderen bei 35 verschiedenen Firmen Waren und Dienstleistungen. Der Nachbar erhielt u.a. Lieferungen von Apotheken, Pizzadiensten, Getr&#228;nkem&#228;rkten, mehrere Tanks Heiz&#246;l und zur Kr&#246;nung eine Lkw-Ladung Kies. Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch abholen und der Sanit&#228;rnotdienst klingelte, um die angeblich verstopften Toiletten zu reinigen. All das regte ihn so auf, dass er wegen Panikattacken und Schlafst&#246;rungen mehrere Monate mit Psychopharmaka behandelt werden musste&#8230;</p>
<p><span id="more-428"></span></p>
<p>Die Frage, ob diese Bestellungen als K&#246;rperverletzung strafbar sind, besch&#228;ftigte mehrere Gerichte, zuletzt sogar das Bundesverfassungsgericht. Ergebnis: Es ist strafbar. Der bestellw&#252;tige Nachbar wurde wegen Betrugs und fahrl&#228;ssiger K&#246;rperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 100 Tagess&#228;tzen verurteilt (BVerfG, 2 BvR 1603/06). Nicht bekannt ist, wie viel ihn seine Order auf Nachbars Namen noch zus&#228;tzlich privat gekostet haben, als die 35 Firmen herausfanden, dass er der Besteller war.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
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		<title>Das historische Urteil #19: Leichenbestatter irritieren Patienten</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Jan 2008 07:20:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Deshalb ist der Umstand, von einem Krankenpfleger versorgt zu werden, der sich nebenberuflich als Leichenbestatter bet&#228;tigt, dazu geeignet, bei Patienten Irritationen hervorzurufen.&#8221; (Bundesarbeitsgericht in DB 2002, S. 1561)

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			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Deshalb ist der Umstand, von einem Krankenpfleger versorgt zu werden, der sich nebenberuflich als Leichenbestatter bet&#228;tigt, dazu geeignet, bei Patienten Irritationen hervorzurufen.&#8221; (Bundesarbeitsgericht in DB 2002, S. 1561)</p>
<p><!-- END main --></p>
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		<title>Das historische Urteil #18: Haustier oder nicht?</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Jan 2008 08:16:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
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		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Brauereigaul ist, rechtlich f&#252;r sich betrachtet, ein Haustier, auch wenn er am Stra&#223;enverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt. (AG K&#246;ln NJW 1986, 1266)
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Brauereigaul ist, rechtlich f&#252;r sich betrachtet, ein Haustier, auch wenn er am Stra&#223;enverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt. (AG K&#246;ln NJW 1986, 1266)</p>
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		<title>Das historische Urteil #15: Alles nur olle Kamellen?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jan 2008 07:24:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8220;Der Lollystiel ist integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware Lutscher zeichnet sich nach nat&#252;rlichem Verst&#228;ndnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. ..

Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der Lollystiel ist integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware Lutscher zeichnet sich nach nat&#252;rlichem Verst&#228;ndnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. ..</p>
<p><span id="more-155"></span></p>
<p>Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal des Lutschers. Ohne einen solchen Stiel w&#252;rde es sich nicht mehr um einen traditionellen Lutscher, sondern vielmehr um ein gew&#246;hnliches Bonbon handeln. Das Besondere und Faszinierende am Lutscher und seit Generationen seine spezifische Attraktivit&#228;t f&#252;r Kinder Ausl&#246;sende ist genau der Umstand, dass der Bonbonteil mit einem Stiel verkn&#252;pft ist. Damit handelt es sich bei dem Stiel nicht um eine blo&#223;e Handhabungshilfe. Eine solche ist zum Verzehr eines Bonbons – auf den sich das Produkt ‚Lutscher’ bei Hinwegdenken des Stiels reduzieren w&#252;rde – auch nicht erforderlich, da sich das Bonbon ohne weiteres in den Mund stecken l&#228;sst. Zusammenfassend l&#228;sst sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.&#8221; OLG K&#246;ln, Urteil vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Wer sich nun fragt, was das Gericht zu dieser begeisterten Hymne auf den Lolly veranlasste:  Es ging um die Frage, ob der Lollystiel als Verpackung anzusehen ist und in den Anwendungsbereich des &#8220;Dualen Systems&#8221; f&#228;llt.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
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		<title>Das historische Urteil #14:  I wear my sunglasses at night</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 11:53:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Mannhart</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Hauseigent&#252;mer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass dieser seine Haust&#252;rbeleuchtung von 9-Watt (Energiesparbirne) wieder entfernt. Der klagende Hauseigent&#252;mer hatte sich beschwert, dass dadurch sowohl sein Wohn- als auch sein Schlafzimmer &#8220;unangemessen beleucht&#8221; w&#252;rden.

Das AG Siegen befand aber, dass man eine 9-Watt-Lampe bei sechs Meter Entfernung aushalten m&#252;sse. Falls der klagende Nachbar &#8211; wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hauseigent&#252;mer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass dieser seine Haust&#252;rbeleuchtung von 9-Watt (Energiesparbirne) wieder entfernt. Der klagende Hauseigent&#252;mer hatte sich beschwert, dass dadurch sowohl sein Wohn- als auch sein Schlafzimmer &#8220;unangemessen beleucht&#8221; w&#252;rden.</p>
<p><span id="more-130"></span></p>
<p>Das AG Siegen befand aber, dass man eine 9-Watt-Lampe bei sechs Meter Entfernung aushalten m&#252;sse. Falls der klagende Nachbar &#8211; wie vorgetragen &#8211; besonders lichtempfindlich sei, so solle er eben &#8220;geeignete Ma&#223;nahmen auf seinem eigenen Grundst&#252;ck treffen.&#8221; Das Gericht hatte auch gleich einen konkreten Tipp: Der Nachbar k&#246;nne zum Beispiel &#8220;durch Anpflanzung immergr&#252;ner, frostunempfindlicher und dicht wachsender Pflanzen &#8211; etwa Lorbeerb&#228;umen &#8211; f&#252;r einen ausreichenden und dauerhaften Sichtschutz sorgen&#8221;. (AG Siegen, Az.: 12 C 591/02)</p>
<p>Tja, oder noch billiger: siehe Titel</p>
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		</item>
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		<title>Das historische Urteil #10: Schneit es schon irgendwo?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-historische-urteil-10-schneit-es-schon-irgendwo/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jan 2008 13:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Schneelawinen setzen Schnee voraus. In Klimazonen, in denen es im Winter keinen Schnee gibt, entstehen Schneelawinen nicht. Deswegen sind in schneefreien Gegenden keine Vorkehrungen erforderlich, da keine Gefahrensituation entstehen kann.&#8221; (AG Wangen 2 C 156/77)  &#8211; H&#228;tten wir das auch gekl&#228;rt.
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			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Schneelawinen setzen Schnee voraus. In Klimazonen, in denen es im Winter keinen Schnee gibt, entstehen Schneelawinen nicht. Deswegen sind in schneefreien Gegenden keine Vorkehrungen erforderlich, da keine Gefahrensituation entstehen kann.&#8221; (AG Wangen 2 C 156/77)  &#8211; H&#228;tten wir das auch gekl&#228;rt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das historische Urteil #9: Schreck lass nach</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-historische-urteil-9-schreck-lass-nach/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 08:07:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Autofahrer ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autot&#252;r in der N&#228;he eines H&#252;hnerstalls 143 H&#252;hner vor Schreck sterben. Mit dieser &#252;bertriebenen Reaktion [sic] der H&#252;hner habe er nicht rechnen m&#252;ssen. OLG Hamm, 13 U 121/96

Zum Hintergrund: H&#252;hner der Rasse ISA Brown sind extrem l&#228;rmempfindlich. Das Mitgleid des OLG hielt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Autofahrer ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autot&#252;r in der N&#228;he eines H&#252;hnerstalls 143 H&#252;hner vor Schreck sterben. Mit dieser &#252;bertriebenen Reaktion [sic] der H&#252;hner habe er nicht rechnen m&#252;ssen. OLG Hamm, 13 U 121/96</p>
<p><span id="more-91"></span></p>
<p>Zum Hintergrund: H&#252;hner der Rasse ISA Brown sind extrem l&#228;rmempfindlich. Das Mitgleid des OLG hielt sich aber &#8211; wie man sieht &#8211; in Grenzen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das historische Urteil #8: Wer schl&#228;ft hier?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-historische-urteil-8-wer-schlaeft-hier/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Jan 2008 21:35:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Graf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Fans von Donald Duck kennen dessen: &#8220;Ich schlafe nicht, ich denke nach!&#8221;, wenn er von Onkel Dagobert wieder einmal auf dem Sofa erwischt wird. So sieht es auch das Bundesverwaltungsgericht:

&#8220;Zeichen einer gro&#223;en Erm&#252;dung, Neigung zum Schlaf und das K&#228;mpfen mit der M&#252;digkeit sind noch kein sicherer Beweis daf&#252;r, dass der Richter die Vorg&#228;nge in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fans von Donald Duck kennen dessen: &#8220;Ich schlafe nicht, ich denke nach!&#8221;, wenn er von Onkel Dagobert wieder einmal auf dem Sofa erwischt wird. So sieht es auch das Bundesverwaltungsgericht:</p>
<p><span id="more-90"></span></p>
<p>&#8220;Zeichen einer gro&#223;en Erm&#252;dung, Neigung zum Schlaf und das K&#228;mpfen mit der M&#252;digkeit sind noch kein sicherer Beweis daf&#252;r, dass der Richter die Vorg&#228;nge in der Verhandlung nicht mehr wahrnehmen konnte. Auch das Schlie&#223;en der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust, selbst wenn es sich nicht nur auf wenige Minuten beschr&#228;nkt, beweist noch nicht, dass der Richter schl&#228;ft. Diese Haltung kann vielmehr auch zur geistigen Entspannung oder <span style="text-decoration: underline;">zu besonderer Konzentration</span> eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schl&#228;ft oder in anderer Weise „abwesend&#8221; ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, h&#246;rbares und gleichm&#228;&#223;iges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung. Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schlie&#223;en lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der m&#252;ndlichen Verhandlung nicht beeintr&#228;chtigt.&#8221;</p>
<p>(BVerwG, Urteil vom 16.12.1980, BVerwG 6 C 110.79 sowie &#8211; obiges Urteil zitierend &#8211; BVerwG, Beschluss vom 19.07.2007, AZ 5 B 84.06)</p>
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