Schlagwort ‘mietnomaden’

BGH toleriert neuesten Trick der Mietbetrüger

Von Katrin Groll (25.12.2008)
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Verfolgt man die Mietrechtsprechung (hier) der vergangenen Jahre, drängt sich eine Vermutung auf: BGH-Richter wohnen wohl zur Miete. Anders lässt sich die jüngste Entscheidung des BGH (Beschluss v. 14.08.2008 - I ZB 39/08) schwer verstehen.

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Schutz des Vermieters vor Mietbetrügern

Von Katrin Groll (02.10.2008)
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Größtes Schreckgespenst für jeden Vermieter ist der Mietnomade: Ein krimineller Mieter, der von Anfang an plant, keine Miete zu zahlen. Geschickt verzögert er dann die Mietkündigung sowie den Räumungsprozess durch Lügen, Tricks und angebliche Krankheit, um schließlich kurz vor dem Zwangsräumungstermin unauffindbar zu verschwinden. Schaden des Vermieters: bis zu einem Jahr Mietausfall, Prozess-, Zwangsräumungs- und Renovierungskosten. Der Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” zeigt, wie man den Schaden in einer solchen Situation wenigsten noch möglichst gering hält und den Mietbetrüger per Berliner Modell zwangsräumt. Viel besser wäre allerdings, wenn man als Vermieter erst gar nicht auf einen solchen Mietnomaden hereinfällt. Hier ein Tipp, der das Risiko für den Vermieter stark reduziert: Mietauskunft plus Anfrage beim Arbeitgeber.

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Kündigung wegen Mietrückstand (Muster Anwaltsschreiben)

Von Katrin Groll (21.08.2008)
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Einen zahlungsunwilligen Mieter wirksam (also gerichtsfest) zu kündigen ist bekanntlich nicht leicht. Im Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” (Posting vom 12.07.2008) habe ich angeboten, interessierten Vermietern auf Anfrage eine Musterformulierung für ein anwaltliches Kündigungsschreiben zu mailen. Da seitdem täglich mindestens eine Anfrage kommt, stelle ich das Beispiel des Kündigungsschreibens nun direkt auf die Plattform.

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Zwangsräumung von Mietnomaden

Von Katrin Groll (12.07.2008)
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Wer sich als Wohnungseigentümer einen professionellen Mietbetrüger einfängt, büßt das ohnehin teuer: etliche Monate Mietausfall, Prozesskosten für Miet- und Räumungsklage sowie Renovierungskosten. Zu vollstrecken ist bei solchen Personen ja meist nichts, entweder weil sie rechtzeitig untertauchen oder ohnehin bereits Privatinsolvenz angemeldet haben. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17.11.2005 (Az.: I ZB 45/05) nun wenigstens das sog. Berliner Modell der Zwangsräumung für zulässig erklärt. Der Vermieter spart dadurch bei der Vollstreckung des Räumungstitels wenigstens die Kosten für eine Möbelspedition und die Einlagerung der Gegenstände des Mietbetrügers.

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