Von Bernhard Schmeilzl (06.07.2010)
Ausführliche Informationen zu Berliner Testament, gesetzlicher Erbfolge und Erbschaftssteuer haben wir hier veröffentlicht:
- Fakten zum Erbrecht (gratis Broschüre zum Download mit Mustertexten und Steuertabellen)
- Wie geht ein Berliner Testament? (Mustertext)
- Nachteile des Berliner Testaments
- Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)
- Testierunfähigkeit wegen Demenz
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Die Mustertexte in der Broschüre sowie im Beitrag “Wie geht ein Berliner Testament” ist manchen aber zu ausführlich. Hier deshalb noch ein Textvorschlag, der auf das Nötigste reduziert ist. Natürlich gilt wie immer bei solchen Formulierungsvorschlägen, dass diese keine Beratung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Ob der Text also auf die konkreten Bedürfnisse des Mandanten passt, muss sorgfältig geprüft werden. Hier der Beispielstext für ein einfaches Berliner Testament: (…) [mehr]
Von Michael Gleiten (14.06.2010)
Von Katrin Groll (08.01.2009)
Kürzlich haben wir hier das unbekannte Wesen Abschlusserklärung inklusive Mustertext vorgestell. Die Anwälte beider Parteien sollten an die Abschlusserklärung bzw. ein Abschlussschreiben aber nicht nur zum Schutz ihrer Mandanten denken. Sie verschenken nämlich auch Gebühren, wenn sie vergisst. Mit Urteil vom 04.03.2008 (VI ZR 176/07) bestätigte der BGH, was in den meisten OLG-Bezirken ohnehin bereits so gehandhabt wurde: Ein im Anschluss an ein Eilverfahren versandtes Abschlussschreiben ist hinsichtlich der Anwaltsgebühren Teil des Hauptsacheverfahrens.
Aber der Reihe nach:
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Von Katrin Groll (12.11.2008)
Ärgerlich genug, wenn man sich eine einstweilige Unterlassungsverfügung einfängt, etwa weil man als Onlinehändler eine falsche Formulierung in seinen AGBs hatte oder den (teils abstrus komplizierten) Vorgaben der Preisangabeverordnung nicht minutiös entsprochen hat. Noch bitterer aber, wenn dann später noch eine Hauptsacheklage ins Haus flattert, die nochmals Kosten auslöst…
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Von Katrin Groll (02.10.2008)
Größtes Schreckgespenst für jeden Vermieter ist der Mietnomade: Ein krimineller Mieter, der von Anfang an plant, keine Miete zu zahlen. Geschickt verzögert er dann die Mietkündigung sowie den Räumungsprozess durch Lügen, Tricks und angebliche Krankheit, um schließlich kurz vor dem Zwangsräumungstermin unauffindbar zu verschwinden. Schaden des Vermieters: bis zu einem Jahr Mietausfall, Prozess-, Zwangsräumungs- und Renovierungskosten. Der Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” zeigt, wie man den Schaden in einer solchen Situation wenigsten noch möglichst gering hält und den Mietbetrüger per Berliner Modell zwangsräumt. Viel besser wäre allerdings, wenn man als Vermieter erst gar nicht auf einen solchen Mietnomaden hereinfällt. Hier ein Tipp, der das Risiko für den Vermieter stark reduziert: Mietauskunft plus Anfrage beim Arbeitgeber.
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Von Bernhard Schmeilzl (18.08.2008)
Das klassische Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem sich die Eheleute zunächst jeweils gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erbe(n) des länger Lebenden der Eheleute soll(en) dann das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder werden. Was ist der Zweck und wie formuliert man ein Berliner Testament? [mehr]