Schlagwort ‘Nachlass’

Erben, nein danke!

Von Bernhard Schmeilzl (12.11.2008)
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Der Bayerische Notarverein behandelt in seiner aktuellen Mitteilung vom November 2008 (hier) das Thema Erbausschlagung. Eine strategische Ausschlagung ist öfter eine sinnvolle Option, als man gemeinhin denkt. Nicht nur bei offenkundiger Überschuldung des Nachlasses. Wir danken Notar Dr. Albrecht in Regensburg für die Mitteilung.

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Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend

Von Bernhard Schmeilzl (02.09.2008)
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Jeder kann sein Testament frei gestalten und zum Erben bestimmen, wen er will. Allerdings mit einer Einschränkung: Das deutsche Recht will sicher stellen, dass die nächsten Angehörigen wenigstens einen Mindestanteil am Vermögen des Verstorbenen erhalten, den sog. Pflichtteil. Begründet wird dies mit einer Fürsorgepflicht gegenüber diesen nächsten Angehörigen (ähnlich der Unterhaltspflicht). Übrigens: In vielen anderen Rechtsordnungen (z.B. in den meisten US-Bundesstaaten) ist dieser Gedanke einer “Mindestbeteiligung am Familienvermögen” unbekannt oder jedenfalls deutlich schwächer ausgeprägt, der Erblasser ist hier viel freier. So kann etwa Bill Gates seine Kinder leer ausgehen lassen.

Diesen Pflichtteilsanspruch bekommt man aber nicht automatisch, man muss ihn “geltend machen” – und zwar innerhalb von drei Jahren. Hier zum Download ein Beispiel eines Anwaltsschreibens, mit dem ein enterbtes Kind sein Pflichtteilsrecht geltend macht.

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