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	<title>Rechthaber &#187; neues Familienrecht</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>Scheidung: Alles neu beim Versorgungsausgleich</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 10:36:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[einvernehmliche Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrechtsreform 2009]]></category>
		<category><![CDATA[neues Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[neues Familienverfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[neues FGG Recht Familiensachen]]></category>
		<category><![CDATA[Reform des FGG 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung mit nur einem Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung ohne Trennungsjahr]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung Versorgungsausgleich]]></category>
		<category><![CDATA[schnelle Scheidung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Scheidungsrecht ist vieles im Umbruch. Sowohl beim Verfahren (hier), als auch bei den inhaltlichen Regelungen. Zum 01.09.2009 wird die komplizierte Materie Versorgungsausgleich neu geregelt. (&#8230;) Zwar bleibt es beim Grundsatz der Halbteilung, dieser wird aber v&#246;llig neu ausgestaltet. Im Gegensatz zum fr&#252;heren Recht (Stichworte: Gesamtsaldierung und Einmalausgleich) wird k&#252;nftiges jedes Versorgungs-Anrecht jedes Ehegatten real [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Scheidungsrecht ist vieles im Umbruch. Sowohl <a title="Familienrecht" href="http://www.rechthaber.com/alles-neu-im-familienrecht/" target="_self">beim Verfahren (hier)</a>, als auch bei den inhaltlichen Regelungen. Zum 01.09.2009 wird die komplizierte Materie Versorgungsausgleich neu geregelt. (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1366"></span>Zwar bleibt es beim Grundsatz der Halbteilung, dieser wird aber v&#246;llig neu ausgestaltet. Im Gegensatz zum fr&#252;heren Recht (Stichworte: Gesamtsaldierung und Einmalausgleich) wird k&#252;nftiges jedes Versorgungs-Anrecht jedes Ehegatten real geteilt (also einzeln aufgesplittet und zugewiesen). Verrechnet wird nur noch ausnahmsweise. Die strukturellen Probleme des Versorgungsausgleichs fallen weg, insbesondere das Problem der Dynamisierung (Umwertung) von Anrechten.</p>
<p>Auch f&#252;r die anwaltliche Beratung &#228;ndert sich deshalb vieles: Das geplante Gesetz gibt den Eheleuten mehr Gestaltungsspielraum f&#252;r Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich. In der &#220;bergangszeit sollten Anw&#228;lte daher auch &#252;berlegen, ob der Versorgungsausgleich sinnvoller Weise zugunsten einer Partei vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes oder erst nach dem Inkrafttreten  geregelt werden sollte. Davon h&#228;ngt es ab, wann der Scheidungsantrag gestellt wird.</p>
<p>Weitere Informationen zum <a title="Schnelle Scheidung" href="http://www.rechthaber.com/schnelle-scheidung-ohne-trennungsjahr/" target="_self">Scheidungsrecht</a></p>
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		<title>Alles neu im Familienrecht?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 15:05:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Reform des FGG 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Was der 1.1.2002 f&#252;r das Schuldrecht des BGB war, ist der 1.9.2009 f&#252;r das Familienprozessrecht: Die umfassendste Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten kodifiziert das Verfahren in Familien- und Betreuungssachen. Ziele sind: weg von &#252;berfl&#252;ssiger Sch&#228;rfe und Konfrontation bei Familiensachen; weg von Formalismus, hin zu &#8220;Eleganz und Z&#252;gigkeit&#8221; (so Hartmann in NJW 6/2009, S. 322); hin zur Amtsermittlung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was der 1.1.2002 f&#252;r das Schuldrecht des BGB war, ist der 1.9.2009 f&#252;r das Familienprozessrecht: Die umfassendste Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten kodifiziert das Verfahren in Familien- und Betreuungssachen. Ziele sind: weg von &#252;berfl&#252;ssiger Sch&#228;rfe und Konfrontation bei Familiensachen; weg von Formalismus, hin zu &#8220;Eleganz und Z&#252;gigkeit&#8221; (so Hartmann in NJW 6/2009, S. 322); hin zur Amtsermittlung. Auch die Sprache wird general&#252;berholt: Es gibt keine Parteien mehr, nur mehr Beteiligte; der Prozess wird zum Verfahren; &#252;berhaupt: es wird im Familienrecht nicht mehr geklagt, es werden nur noch Antr&#228;ge gestellt. Dahinter steht das Bestreben, in ohnehin hoch emotionalen Familienkonflikten nicht auch noch juristisches Terminologie-&#214;l in die Flammen zu gie&#223;en. Was &#228;ndert sich aber nun?  (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1334"></span>Das FGG-Reformgesetz regelt das gesamte familiengerichtliche Verfahren neu. Kernst&#252;ck ist das Gesetz &#252;ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das FamFG wird zur einheitlichen Verfahrensordnung f&#252;r alle Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des familiengerichtlichen Verfahrens. Alle familienrechtlichen Spezialregelungen werden aus ZPO, HausratsVO etc. entfernt. Das 6. Buch der ZPO und das FGG werden aufgehoben. Der Kreis der Familiensachen wird erweitert. Viele Verfahren, die bislang durch das Vormundschaftsgericht oder das allgemeine Zivilgericht zu f&#252;hren waren, fallen k&#252;nftig in die Zust&#228;ndigkeit des „Gro&#223;en Familiengerichts&#8221;. Der einstweilige Rechtschutz kann k&#252;nftig unabh&#228;ngig von der Hauptsache betrieben werden. Zur Beschleunigung der Verfahren &#252;ber das Umgangs- und Sorgerecht werden Elemente des Cochemer Modells eingef&#252;hrt. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte betroffener Kinder werden gest&#228;rkt. Entscheidungen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zur Herausgabe des Kindes sind k&#252;nftig effektiver umsetzbar.</p>
<p>Wie immer bei solchen Reformen: Ob sie in der Praxis halten, was die optimistische Prosa der Gesetzesbegr&#252;ndung verspricht? Erst die Praxis wird es zeigen.</p>
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