Schlagwort ‘neues FGG Recht Familiensachen’

Scheidung: Alles neu beim Versorgungsausgleich

Von Bernhard Schmeilzl (19.02.2009)
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Im Scheidungsrecht ist vieles im Umbruch. Sowohl beim Verfahren (hier), als auch bei den inhaltlichen Regelungen. Zum 01.09.2009 wird die komplizierte Materie Versorgungsausgleich neu geregelt. (…)

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Alles neu im Familienrecht?

Von Bernhard Schmeilzl (13.02.2009)
Ein Kommentar

Was der 1.1.2002 für das Schuldrecht des BGB war, ist der 1.9.2009 für das Familienprozessrecht: Die umfassendste Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten kodifiziert das Verfahren in Familien- und Betreuungssachen. Ziele sind: weg von überflüssiger Schärfe und Konfrontation bei Familiensachen; weg von Formalismus, hin zu “Eleganz und Zügigkeit” (so Hartmann in NJW 6/2009, S. 322); hin zur Amtsermittlung. Auch die Sprache wird generalüberholt: Es gibt keine Parteien mehr, nur mehr Beteiligte; der Prozess wird zum Verfahren; überhaupt: es wird im Familienrecht nicht mehr geklagt, es werden nur noch Anträge gestellt. Dahinter steht das Bestreben, in ohnehin hoch emotionalen Familienkonflikten nicht auch noch juristisches Terminologie-Öl in die Flammen zu gießen. Was ändert sich aber nun?  (…)

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