Schlagwort ‘niedergelassener europäischer Rechtsanwalt’

Graf & Partner kooperiert mit Experten für IT- und Medienrecht

Von Katrin Groll (25.03.2009)
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Das Recht des Internet und der Neuen Medien wird immer wichtiger, auch für Kanzleien, die überwiegend wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Mandate bearbeiten. Unsere Kanzlei Graf & Partner kooperiert deshalb ab sofort mit einem darin ausgewiesenen Experten: Der Salzburger Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander ist neben seiner anwaltlichen Spezialisierung auf diesem Gebiet auch zugelassener IT-Sachverständiger. Er versteht also nicht nur das Recht, sondern auch die Technik. Kollege Harlander betreut renommierte, internationale Mandanten und betreibt mehrere eigene Online-Projekte. Sein Doktorat zum Thema deutsches und österreichisches IT-Recht erscheint demnächst als Online-Handbuch.

Neben seiner Kanzlei in Salzburg unterhält er als Niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt nun auch eine Dependance in München – in Bürogemeinschaft mit unserer Kanzlei am Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstr. 3, 80337 München. Wir freuen uns über diese Kooperation, durch die wir unsere Mandanten nun im IT-Bereich auf höchstem Niveau beraten können.

Als Rechtsanwalt ins Ausland? Einfacher als man denkt

Von Bernhard Schmeilzl (22.02.2009)
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Auch unter Anwälten noch nicht sehr bekannt: das EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und dessen jeweilige Entsprechungen in den Mitgliedsstaaten der EU. Es herrscht landläufig die Meinung: Vor Gericht auftreten kann man nur mit einer Anwaltszulassung des jeweiligen Staates. Falsch! Ein Rechtsanwalt eines EU-Staats kann sich jederzeit und ohne Überprüfung seiner Kenntnisse des deutschen Rechts als sog. “Niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt” bei einer deutschen Rechtsanwaltskammer zulassen. Er benötigt im Grunde nur eine Büroadresse und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Dann kann er in Deutschland beraten und auch vor allen Gerichten auftreten (Ausnahme BGH). Umgekehrt gilt das vielfach ebenso, wenn auch einige nationale Besonderheiten zu beachten sind. Also: fremdes Recht gepaukt und ab ins Ausland! Die wichtigsten Infos zum EuRAG hat die RAK Stuttgart zusammengefasst: PDF Download