Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Freund der Arbeitnehmer: Im aktuellen Urteil vom 20.01.2009 (Az: C-350/06) entschied er, dass Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch behalten, auch wenn sie den Urlaub wegen langer Erkrankung (evtl. über Jahre hinweg) nicht nehmen konnten. Der Urlaubsanspruch türmt sich also unbegrenzt auf. Eine massive Härte für Arbeitgeber. Die deutschen Arbeitsgerichte urteilten hier jahrzehntelang anders: (…)
