<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechthaber &#187; Vergütung für Arbeitnehmererfindung</title>
	<atom:link href="http://www.rechthaber.com/tag/verguetung-fuer-arbeitnehmererfindung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.rechthaber.com</link>
	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 17:37:25 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Das neue Arbeitnehmererfinderrecht</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-neue-arbeitnehmererfindungsrecht/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/das-neue-arbeitnehmererfindungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 08:46:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patentrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmererfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Erfindung durch Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Erfindungsmeldung Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Erfindungsmeldung Frist Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Inanspruchnahmefiktion Arbeitnehmererfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Patente Arbeitnehmer Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Reform Arbeitnehmererfindungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung für Arbeitnehmererfindung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=1753</guid>
		<description><![CDATA[Erfunden wird heutzutage nicht von einzelnen, selbstst&#228;ndigen Daniel D&#252;sentriebs im Garagenlabor, sondern von angestellten Mitarbeitern in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, also in der Regel im Auftrag eines Unternehmens. Mehr als 80 Prozent aller neuen Patente sind solche Arbeitnehmererfindungen. Dennoch geh&#246;ren solche Erfindungen nicht automatisch dem Unternehmen, das den Forschungsmitarbeiter besch&#228;ftigt. In Deutschland gilt vielmehr das „Sch&#246;pfungsprinzip“: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erfunden wird heutzutage nicht von einzelnen, selbstst&#228;ndigen Daniel D&#252;sentriebs im Garagenlabor, sondern von angestellten Mitarbeitern in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, also in der Regel im Auftrag eines Unternehmens. Mehr als 80 Prozent aller neuen Patente sind solche Arbeitnehmererfindungen. Dennoch geh&#246;ren solche Erfindungen nicht automatisch dem Unternehmen, das den Forschungsmitarbeiter besch&#228;ftigt. In Deutschland gilt vielmehr das „Sch&#246;pfungsprinzip“: Rechte an Arbeitnehmererfindungen stehen zun&#228;chst den Arbeitnehmern zu, die an der Erfindung beteilt waren (heute ist das oft nicht ein Mitarbeiter allein, sondern ein Team). Dabei bleibt es aber in der Regel nicht, da das Unternehmen die Forschung ja in eigenem Interesse betreibt und Erfindungen daher auf die Firma patentieren lassen will.  (&#8230;)<br />
<span id="more-1753"></span><strong>Die kleine Reform<br />
</strong>Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen die Rechte an solchen Erfindungen vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber &#252;bergehen. Da die bisherige Rechtslage seit l&#228;ngerem als zu kompliziert und unpraktisch angesehen wird, beschloss der Bundestag am 28. Mai 2009 das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts („Patentrechtsmodernisierungsgesetz“)</p>
<p>Die urspr&#252;nglich geplante „gro&#223;e“ Reform dieses Gesetzes zur Vereinfachung des Verg&#252;tungssystems f&#252;r Erfindungen war vor einigen Jahren gescheitert. Mit dieser kleinen Reform sollen nun zumindest die Risiken f&#252;r Arbeitgeber beim Patentrechtserwerb selbst minimiert werden.</p>
<p><strong>Was &#228;ndert sich?<br />
</strong>Nach bisherigem Recht musste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Zugang der Erfindungsmeldung schriftlich erkl&#228;ren, ob er die Rechte an der Erfindung selbst in Anspruch nimmt oder nicht. Reagierte der Arbeitgeber nicht oder machte er einen Formfehler, wurde die Erfindung f&#252;r den Arbeitnehmer frei: Die Rechte an der Erfindung verblieben beim Arbeitnehmer, der diese dann selbst verwerten konnte.<br />
Das gab in der Vergangenheit h&#228;ufig Probleme, vor allem bei mittelst&#228;ndischen Unternehmen. Etliche Firmen vers&#228;umten n&#228;mlich die rechtzeitige Inanspruchnahme, mit fatalen Folgen: Die Erfindung, das in jahrelanger Forschungsarbeit durch (von der Firma bezahlte) Mitarbeiter entwickelt wurde, geht verloren. Im schlimmsten Fall verkauft der Erfinder das Patent an einen Branchenwettbewerber.<br />
K&#252;nftig gilt daher eine „Inanspruchnahmefiktion“, d.h. Arbeitnehmererfindungen gehen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber &#252;ber (wenn dieser die Erfindung nicht schon vorher freigibt). Der &#220;bergang der Rechte auf den Arbeitgeber wird damit zur Regel. Die Gefahr des versehentlichen Rechtsverlustes ist gebannt.<br />
Eine weitere Erleichterung: Sowohl die Erfindungsmeldung als auch die Freigabe des Arbeitgebers ist k&#252;nftig in Textform m&#246;glich, also auch durch e-Mail oder PC-Fax (bisher galt die strengere Schriftform).</p>
<p><strong>Was passiert bei „versehentlicher“ Inanspruchnahme?<br />
</strong>Fr&#252;her hatte der Arbeitgeber das Risiko, eine Erfindung zu verlieren, wenn er nicht reagierte. K&#252;nftig kann es ihm – umgekehrt – passieren, dass er wegen der Fiktion eine Erfindung am Hals hat, die er gar nicht will. Wo ist der Nachteil? Nun, Arbeitnehmererfindungen m&#252;ssen vom Arbeitgeber (zus&#228;tzlich zum Gehalt) verg&#252;tet werden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle in Anspruch genommenen Arbeitnehmererfindungen zum Schutzrecht anzumelden; dies gilt auch bei der Inanspruchnahmefiktion. Es entstehen also mit jeder kraft Fiktion in Anspruch genommen Arbeitnehmererfindung Kosten f&#252;r Verg&#252;tung, Patentanmeldung und Verwaltung.</p>
<p><strong>Tipps f&#252;r die Praxis<br />
</strong>Vertragsgestaltung: Das Recht der Arbeitnehmererfindung k&#246;nnen Arbeitgeber und Mitarbeiter (in gewissen Grenzen) im Arbeitsvertrag regeln. Firmen mit Forschungst&#228;tigkeit sollten daher ihre Vertr&#228;ge &#252;berpr&#252;fen und auf die neue Gesetzeslage anpassen. Zudem sollten sie interne Strukturen schaffen, um die „versehentliche Inanspruchnahme“ einer wertlosen Erfindung zu verhindern (Meldemanagement und Fristenkontrolle!).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechthaber.com/das-neue-arbeitnehmererfindungsrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

