Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 1 BGB für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Wie geschieht dies in der Praxis? (…)
Schlagwort ‘Vormundschaftsanordnung’
Wer bekommt mein Kind?
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Sind Väter und Mütter wirklich gleichberechtigt? Nicht ganz: Beim Sorgerecht hält die Frau klar den Trumpf in der Hand – besonders dann, wenn sie nicht mit dem leiblichen Vater des Kindes verheiratet ist. Denn § 1626a BGB bestimmt: Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet, so steht ihnen die gemeinsame elterliche Sorge (nur) dann zu, wenn beide Eltern gegenüber dem Jugendamt erklären, dass sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollen. Anders formuliert: Lehnt die Mutter des nicht-ehelichen Kindes eine gemeinsame Sorge ab (wofür sie keine Gründe angeben muss), hat der leibliche Vater des Kindes keine Chance auf elterliche Mitbestimmung. Die Mutter hat dann das alleinige Sorgerecht.
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