Kollege Pratl äußert hier seine Überraschung über eine aktuelle OHG-Entscheidung, dass ein Einschreiben rechtlich nichts wert sei. Mit Verlaub: Was genau ist daran neu oder überraschend. Ich darf auf den Beitrag unseres Rechthaber-Autors Schmeilzl vom 16.08.2008 hinweisen, der übrigens zu den meistgelesenen Artikeln auf Rechthaber (Top-10-Downloads). Erinnert ein wenig an Karl Valentin: “Es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.”
Schlagwort ‘Zugangsbeweis durch Einschreiben Telefax’
Wieder einmal: Fax-Sendebericht als Zugangsbeweis?
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Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: also doch!
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Wer sich vor Gericht auf eine gegenüber dem Gegner abgegebene Erklärung beruft (z.B. eine ausgesprochene Kündigung, einen erklärten Widerruf etc), muss beweisen können, dass diese Erklärung dem Gegner auch (rechtzeitig) zugegangen ist. Das ist oft gar nicht so einfach, wenn der Gegner diesen Zugang dreist bestreitet. Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. (…)
