Der BGH hat in den letzten Monaten einige sehr praxisrelevante Urteile zu den Organisationspflichten in der Anwaltskanzlei gesprochen: [mehr]
Schlagwort ‘Zustellung’
Nix “Mythos”: Was soll am OHG-Urteil zum Einschreiben überraschend sein?
Kollege Pratl äußert hier seine Überraschung über eine aktuelle OHG-Entscheidung, dass ein Einschreiben rechtlich nichts wert sei. Mit Verlaub: Was genau ist daran neu oder überraschend. Ich darf auf den Beitrag unseres Rechthaber-Autors Schmeilzl vom 16.08.2008 hinweisen, der übrigens zu den meistgelesenen Artikeln auf Rechthaber (Top-10-Downloads). Erinnert ein wenig an Karl Valentin: “Es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.”
Zustellungen nach Ende des Mandates: Muss ich Schriftsätze und Verfügungen annehmen und den Empfang quittieren?
Es passiert nicht oft, aber es kommt vor: Ein Mandant taucht unter und reagiert nicht mehr. Oder er zahlt keinen Vorschuss, so dass man das Mandat niederlegt. Oder der Mandant meldet Insolvenz an. Was bedeutet das für mich als Anwalt? Unangenehm ist dieser Fall insbesondere dann, wenn mir die Gegenseite bzw. das Gericht weiterhin Schriftsätze und Verfügungen zustellt, obwohl ich das Mandat bereits niedergelegt habe und oder meinen (abgetauchten) Mandanten selbst nicht mehr erreiche?
Zu unterscheiden sind drei Fallkonstellationen: (…) [mehr]
Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: also doch!
Wer sich vor Gericht auf eine gegenüber dem Gegner abgegebene Erklärung beruft (z.B. eine ausgesprochene Kündigung, einen erklärten Widerruf etc), muss beweisen können, dass diese Erklärung dem Gegner auch (rechtzeitig) zugegangen ist. Das ist oft gar nicht so einfach, wenn der Gegner diesen Zugang dreist bestreitet. Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. (…)
Aktuelle Diskussion um Einwurfeinschreiben
Einschreiben sind rechtlich wertlos
Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?
