<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Testierunf&#228;higkeit wegen Demenz</title>
	<atom:link href="http://www.rechthaber.com/testierunfaehigkeit-wegen-demenz/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.rechthaber.com/testierunfaehigkeit-wegen-demenz/</link>
	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
	<lastBuildDate>Fri, 13 Jan 2012 16:33:04 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: Was kostet die Hinterlegung eines Testaments? - Rechthaber</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/testierunfaehigkeit-wegen-demenz/comment-page-1/#comment-691</link>
		<dc:creator>Was kostet die Hinterlegung eines Testaments? - Rechthaber</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Jan 2011 16:07:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=806#comment-691</guid>
		<description>[...] Brosch&#252;re &#8220;Fakten zum Erbrecht&#8221; Portal zum europ&#228;ischen Erbrecht Testierunf&#228;higkeit wegen Demenz Geltendmachung des [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Brosch&#252;re &#8220;Fakten zum Erbrecht&#8221; Portal zum europ&#228;ischen Erbrecht Testierunf&#228;higkeit wegen Demenz Geltendmachung des [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Gilt auch ein unauffindbares Testament? - Rechthaber</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/testierunfaehigkeit-wegen-demenz/comment-page-1/#comment-540</link>
		<dc:creator>Gilt auch ein unauffindbares Testament? - Rechthaber</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 14:05:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=806#comment-540</guid>
		<description>[...] - Testierunf&#228;higkeit wegen Demenz  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] &#8211; Testierunf&#228;higkeit wegen Demenz  [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Wie beweist man Testierunfähigkeit? - Rechthaber</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/testierunfaehigkeit-wegen-demenz/comment-page-1/#comment-136</link>
		<dc:creator>Wie beweist man Testierunfähigkeit? - Rechthaber</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2008 11:29:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=806#comment-136</guid>
		<description>[...] Testierf&#228;higkeit ist nicht identisch mit Gesch&#228;ftsf&#228;higkeit: Das Gesetz verlangt in § 2229 Abs. 4 BGB, dass der Erblasser „wegen krankhafter St&#246;rung der Geistest&#228;tigkeit, wegen Geistesschw&#228;che oder wegen Bewusstseinst&#246;rung nicht in der Lage war, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserkl&#228;rung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Nur wenn diese Definition der Testierunf&#228;higkeit auf den Erblasser zutraf, ist sein Testament unwirksam. Die Beurteilungskriterien der Psychiatrie haben sich hier in den letzten Jahrzehnten stark ver&#228;ndert. Vieles, was ein Normalb&#252;rger in diesem Zusammenhang f&#252;r wichtig h&#228;lt, ist f&#252;r die psychiatrische Beurteilung wenig relevant und umgekehrt. So kommt es z. B. besonders auf die „Freiheit des Willensentschlusses“ an, weniger auf die F&#228;higkeit des Verstandes. Wie die Gerichte dies im Prozess konkret pr&#252;fen sieht man beispielsweise an einem Urteil des OLG M&#252;nchen aus 2007. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Testierf&#228;higkeit ist nicht identisch mit Gesch&#228;ftsf&#228;higkeit: Das Gesetz verlangt in § 2229 Abs. 4 BGB, dass der Erblasser „wegen krankhafter St&#246;rung der Geistest&#228;tigkeit, wegen Geistesschw&#228;che oder wegen Bewusstseinst&#246;rung nicht in der Lage war, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserkl&#228;rung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Nur wenn diese Definition der Testierunf&#228;higkeit auf den Erblasser zutraf, ist sein Testament unwirksam. Die Beurteilungskriterien der Psychiatrie haben sich hier in den letzten Jahrzehnten stark ver&#228;ndert. Vieles, was ein Normalb&#252;rger in diesem Zusammenhang f&#252;r wichtig h&#228;lt, ist f&#252;r die psychiatrische Beurteilung wenig relevant und umgekehrt. So kommt es z. B. besonders auf die „Freiheit des Willensentschlusses“ an, weniger auf die F&#228;higkeit des Verstandes. Wie die Gerichte dies im Prozess konkret pr&#252;fen sieht man beispielsweise an einem Urteil des OLG M&#252;nchen aus 2007. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

