Die feine englische Art ist es nicht, aber es kommt vor, dass auch britische Väter (Mütter eher selten) und Ehegatten „vergessen“, ihre Unterhaltspflichten zu erfüllen. Wie man in diesen Fällen von Deutschland aus am besten gegen den in UK sitzenden Unterhaltsschuldner vorgeht, haben die Kollegen von Cross-Channel-Lawyers hier übersichtlich zusammengestellt.

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