Klingt alles dubios und irgendwie illegal. Oder? Nein, in Wahrheit stehen all diese Begriffe für zulässige Instrumente des deutschen Zivilrechts, für die es sinnvolle und legitime Anwendungsbereiche gibt. Natürlich kann man diese Instrumente auch missbrauchen (etwa zur Steuerhinterziehung), aber juristisch korrekt angewendet spricht nichts dagegen. Wann und wozu man einen Treuhänder benötigt (der wenig schmeichelhaft auch als „Strohmann“ bezeichnet wird) und wie eine solche Muster-Treuhandvereinbarung aussehen kann, haben wir hier am Beispiel treuhänderisch gehaltener GmbH-Geschäftsanteile dargestellt. Rechtstechnisch handelt es sich bei der Treuhand um eine verdeckte (mittelbare) Stellvertretung. (…)Der Begriff verdeckte (auch mittelbare, unechte oder stille) Stellvertretung bedeutet, dass jemand einem Geschäftspartner gegenüber im eigenen Namen auftritt, also zum Beispiel einen Gebrauchtwagen kauft, sich aber einem Auftraggeber gegenüber (im Innenverhältnis) bereits verpflichtet hat, den Wagen an ihn weiter zu übereignen. Warum macht man so etwas? Nun, vielleicht mag der Gebrauchtwagenhändler aus irgendwelchen Gründen den Herrn Müller nicht und würde diesem den Wagen nicht (oder zumindest nicht so günstig) verkaufen. Dann schickt Herr Müller eben Herrn Maier als seinen verdeckten Stellvertreter (meinetwegen auch Strohmann). Anders als bei der echten Stellvertretung, bei der der Stellvertreter mitteilt, dass er für jemanden anderen handelt und der Vertrag somit gleich direkt zwischen dem Gebrauchtwagenhändler und dem Vollmachtgeber zustande kommt, sind bei der verdeckten Stellvertretung zwei Transaktionen hintereinander geschaltet. Der Begriff Stellvertretung ist also juristisch gesehen hier streng genommen falsch, deshalb auch „unechte Stellvertretung“).

Manchmal wird der Begriff verdeckte Stellvertretung noch in einem weiteren Kontext verwendet, der ebenfalls zulässig ist, bei manchen Juristen aber auf den ersten Blick zu Schnappatmung führt. Stellen wir uns vor, Rechtsanwalt Mutig hat einen Brief diktiert, muss dann aber verreisen. Er will den wichtigen Geschäftspartner nicht dadurch verärgern, dass jemand anderes den Brief „i.V.“ unterschreibt. Mutig sagt daher seiner Sekretärin: „Unterschreiben Sie bitte selbst mit Mutig in meiner Handschrift.“ Wenn ich diesen Fall im der Grundvorlesung BGB präsentiere, sagen regelmäßig zwei Drittel der Studierenden: Das ist Urkundenfälschung. Leider sagen das nach meiner Erfahrung auch noch etliche Anwälte. Ist aber natürlich Unsinn, da keine Täuschung über den Aussteller der Urkunde vorliegt. Die Urkunde ist von RA Mutig und es steht Mutig drunter, sie ist also echt. Fazit: Auch diese Art der stillen bzw. verdeckten Stellvertetung ist erlaubt. Die Sekretärin sollte sich aber natürlich intern absichern und sich von ihrem Chef schriftlich geben lassen, dass sie das darf.

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Der Autor Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen. Er ist als Lehrbeauftragter für die Hochschule Erding sowie die macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation in München tätig.