Wenn Anwälte Marketing betreiben, geht das nicht selten nach hinten los (siehe hier und hier und hier). Nun spricht ja nichts dagegen, sich in positivem Licht darzustellen. Aber die Werbebotschaft sollte möglichst noch irgend etwas mit der Realität zu tun haben. Bei einer gegnerischen Kanzlei aus der Hauptstadt des Vereinigten Königreichs ist das vielleicht nicht mehr ganz der Fall: In einem internationalen Erbrechtsmandat erhalten wir aus London ein Schreiben auf beeindruckend dickem Briefbogen. Die Ehrfurcht steigt zunächst noch weiter, als wir uns die Website ansehen und dort ein imposantes Glashochhaus abgebildet sehen. Assoziationen von 100 Pfund Büromieten pro Quadratmeter in einem High End Bürokomplex stellen sich ein. Doch was ist das? Google hat noch weitere Fundstellen zur Kanzlei anzubieten, insbesondere auch Streetview von der tatsächlichen Fassade des Kanzleigebäudes (hier). Und die Assoziationen, die sich nun einstellen, sind eher die aus einem Dickens-Roman (Bartleby the Scrivener etc.). Nur am Rande sei erwähnt, dass es in der Kanzlei Allan Jay Payne weder einen Allen, noch einen Jay oder gar einen Payne gibt. Die Kanzlei besteht aus zwei Anwälten und zwei Referendaren (Assistant Solicitors). Und sie liegt so weit nördlich, dass die Underground-Fahrt von Central London zur Kanzlei fast eine Stunde dauert. Nun sind wir nicht mehr ganz sooo beeindruckt. Zwei Tipps an den Webdesigner: Weniger ist manchmal mehr. Mal „Authenzitität der Werbebotschaft“ googeln.