„Die Besten werden Anwalt, alle anderen auch.“ Der Spruch hat schon einige Jahre auf dem Buckel, ist aber in Zeiten explodierender Anwaltszahlen (hier) richtiger als je zuvor. Wenige Existenzgründer haben eine konkrete Vorstellung, was man als selbstständiger Anwalt so verdienen kann. Hier deshalb einige Anhaltspunkte aus der Star-Statisktik des Instituts für Freie Berufe der Universität Erlangen. Die Untersuchung betrifft das Jahr 2002, wurde aber von Heussen hochgerechnet (Anwaltsblatt 3/2009, S. 157, 161). Danach erreichen Einzelanwälte einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 150.000 Euro,  (…)

Anwälte in Sozietäten 200.000 Euro. Bei solchen Durchschnittswerten darf man aber nie vergessen, dass auf einen Sozius einer internationalen Großkanzlei mit beispielsweise zwei Millionen Umsatz dutzende von Einzelanwälten kommen, die nur geringste Umsätze erreichen, von denen man weder eine professionelle Kanzleistruktur erhalten, noch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Die Stundensätze liegen für private Klienten zwischen 130 und 150 Euro, für gewerbliche Mandanten zwischen 180 und 250 Euro. In kleineren Städten sind solche Stundensätze – gerade für Berufsanfänger – jedoch oft graue Theorie, da schlicht nicht durchsetzbar.

Die Kostenquote liegt zwischen zwischen 40 bis 50 Prozent in sehr gut organisierten Sozietäten und bis zu 70 oder 80 Prozent in Einzelkämpferkanzleien. Ein Existenzgründer, der einen (respektablen) Umsatz von 100.000 Euro bei guter Kostenquote von 50 Prozent erreicht, kann also etwa 50.000 Euro an Einkommen mit nach Hause nehmen – allerdings brutto! Die allermeisten Einsteiger in die Selbstständigkeit erreichen das nach meiner Erfahrung aber nicht einmal ansatzweise.