Hier berichteten wir über durchschnittliche Umsätze selbstständiger Rechtsanwälte. Wer nun als Jurist überlegt, ob er nicht vielleicht besser Medizin studiert hätte, findet in der Süddeutschen Zeitung vom 10.3.2009 eine erhellende Beispielsrechnung eines niedergelassenen Hausarztes. Diese zeigt, dass dem Arzt aus der Behandlung von Kassenpatienten nichts übrig bleibt. Ein privates Einkommen erwirtschaftet der Arzt ausschließlich aus dem Honorar von Privatpatienten. Nun geht es Hausärzten nach der Honorarreform aber noch relativ gut, da sie keine teuren Apparate benötigen und die Quartalspauschalen pro Patient (im Vergleich zu Pauschalen für so manchen Facharzt) im oberen Bereich liegen. Wir werden sehen, wie viele niedergelassene Ärzte sich bei solchen Einkommen noch langfristig motivieren können.