Die DAV Depesche 23/2010 berichtet: Die Reform des Fachanwaltssystems wird die Satzungsversammlung morgen diskutieren. Auf der Tagesordnung der zweitägigen Sitzung am 25. und 26. Juni 2010 steht u. a. der Vorschlag für ein Zentralabitur für angehende Fachanwälte. Ähnlich wie im ersten und zweiten Examen wären drei fünfstündige Klausuren zu bestehen, die für alle Kammerbezirke von einer Aufgabenkommission vorgegeben werden. Billig wird das Klausurenkonzept nicht, wie die jetzt erstmals zur Sitzung vorgelegte Kostenkalkulation zeigt: Alleine für die Verwaltung der Aufgabenkommissionen und der jährlich benötigten 120 Klausuren werden Fixkosten von 390.200 Euro pro Jahr geschätzt. Hinzu kommen Kosten für die Korrektur der Klausuren (100 Euro pro Klausur) und die Raummiete bei den Kammern.  Mehr als einen Appell an den Gesetzgeber kann die Satzungsversammlung aber am Freitag nicht beschließen. Ihr fehlt aufgrund der zwingenden Vorgaben der BRAO die Kompetenz, den Kammern ein Prüfungsrecht zu geben. Ohne Änderung des § 43c BRAO kann es kein Zentralabitur geben. Das Anwaltsblatt hat die Pläne zum Zentralabitur bereits im Mai-Heft in einem Streitgespräch vorgestellt, mit dem Reformbedarf beim Fachanwaltssystem beschäftigen sich im Juni-Heft drei kurze Kommentare. Alle Beiträge finden Sie unter  www.anwaltsblatt.de.