Das Amtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht für Bayern – hat den Quellcode für die Erstellung von Papieranträgen mit Barcode zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Jede Kanzlei kann somit nun – entsprechende Kanzleisoftware vorausgesetzt – selbst einen Papier-Barcode-Antrag erzeugen und in der Kanzlei ausdrucken. Ohne Internetverbindung oder Signaturkarte. Die aktuellen Konditionen der Koordinierungsstelle für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AMV) finden Sie hier. Informationen zu den (teils unnötigen und unnötig teuren) Softwareanforderungen beim automatisierten Mahnverfahren auch hier