Das englisches Justizsystem ist seit einigen Jahren massiv im Umbruch. Seit April 2013 gelten für Zivilprozesse in England und Wales nun auch erheblich geänderte Verfahrensregeln, zum Beispiel im Hinblick auf die Kostenerstattung zwischen den Parteien. Bisher war es für einen Kläger kaum vorhersehbar, ob er – selbst wenn er den Prozess gewinnt – vom Prozessgegner eine Erstattung seiner Anwaltskosten zugesprochen bekommt. Dies lag im Ermessen des Richters.

Die Civil Procedure Rules (Pendant zur deutschen ZPO) sind eine komplexe Lektüre und wurden durch die Reform nicht einfacher. Eine gute Erläuterung der Neuerungen (in englischer Sprache) findet sich auf dem Out-Law-Blog der Kanzlei Pinsent Masons, einen Überblick über das englische Gerichtssystem (in deutscher Sprache) bietet der Beitrag hier.

Weitere Informationen zu deutsch-britischer Vertragsgestaltung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung von Forderungen finden Sie in UK auf dem Portal für Deutsch-Britisches-Recht www.cross-channel-lawyers.de. Falls Sie bei einer konkreten Rechtssache Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in UK gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für englisches Recht ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).