Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1.1.2008 exakt 146.906 zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland. Im Jahr 2000 waren es noch 104.067. Und 1990 (gar nicht so lange her) tummelte sich die – aus heutiger Sicht überschaubare – Menge von 56.638 Kolleginnen und Kollegen…

Die Konsequenzen verdeutlicht folgende Rechnung:  Bei rund 80 Millionen Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland ist das ein Anwalt pro 544 Einwohner (Säuglinge und Kinder mitgerechnet, obwohl diese eher selten Mandate vergeben).

Zum Vergleich ein Blick nach felix Austria: In Österreich sind aktuell etwa 7.000 Anwälte zugelassen, das entspricht einem Anwalt pro 1.150 Bürgern.

Diese Zahlen sind das Erste, was wir in unserer Kanzlei Referendaren und Bewerbern zeigen, um ihnen die Konkurrenzlage klar zu machen; etliche Berufseinsteiger haben nämlich immer noch eine unrealistische Erwartungshaltung. Besser wäre natürlich, wenn man bereits den Jurastudenten im ersten Semester diese Statistik in die Hand drücken würde. Ich will niemandem das Jura Studium vermiesen. Das hätte ich mir selbst auch verbeten. Aber die angehenden Juristen müssen wissen, worauf sie sich einlassen. Dann kann später keiner lamentieren, wenn der Mandant nicht klingelt. Hier der Link zur ausführlichen Statisktik der BRAK.

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PS: Es geht aber auch noch schlimmer: In Italien gibt es schon 200.000 Advocati. Hier kommt ein Anwalt auf 285 Einwohner. Die Toskana ist also auch keine Alternative für den deutschen Kollegen.

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