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	<title>Kommentare zu: Zwangsr&#228;umung von Mietnomaden</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<item>
		<title>Von: katinka1501</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnomaden/comment-page-1/#comment-803</link>
		<dc:creator>katinka1501</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 11:28:02 +0000</pubDate>
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		<description>Und wenn wir jetzt annehmen die Wohnung w&#228;re ger&#228;umt worden, die M&#246;bel sind eingelagert und kleinere Sch&#246;nheitsrenovierungen bereits vorgenommen worden, ab wann k&#246;nnte die Wohnung dann wieder vermietet werden? Denn ich interessiere mich f&#252;r genau so eine Wohnung, die vor &#252;ber einem Monat ger&#228;umt wurde, werde aber vom Vermieter immer vertr&#246;stet, dass zuerst der Rechtsstreit abgeschlossen werden muss. Handelt es sich bei der R&#228;umung durch Gerichtsvollzieher und Ordnungsamt nicht um den Abschluss des Verfahrens?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und wenn wir jetzt annehmen die Wohnung w&#228;re ger&#228;umt worden, die M&#246;bel sind eingelagert und kleinere Sch&#246;nheitsrenovierungen bereits vorgenommen worden, ab wann k&#246;nnte die Wohnung dann wieder vermietet werden? Denn ich interessiere mich f&#252;r genau so eine Wohnung, die vor &#252;ber einem Monat ger&#228;umt wurde, werde aber vom Vermieter immer vertr&#246;stet, dass zuerst der Rechtsstreit abgeschlossen werden muss. Handelt es sich bei der R&#228;umung durch Gerichtsvollzieher und Ordnungsamt nicht um den Abschluss des Verfahrens?</p>
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		<title>Von: Schutz vor Mietbetrügern: Eigenmächtige Zwangsräumung von Mietnomaden? - Rechthaber</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnomaden/comment-page-1/#comment-734</link>
		<dc:creator>Schutz vor Mietbetrügern: Eigenmächtige Zwangsräumung von Mietnomaden? - Rechthaber</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 09:47:44 +0000</pubDate>
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		<description>[...] zum Thema Mietrecht und Schutz vor Mietbetr&#252;gern: - Schutz des Vermieters vor Betr&#252;gern - Zwangsr&#228;umung von Mietnomaden - BGH toleriert neuesten Trick der Mietbetr&#252;ger - Ausfrieren von Mietern [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] zum Thema Mietrecht und Schutz vor Mietbetr&#252;gern: &#8211; Schutz des Vermieters vor Betr&#252;gern &#8211; Zwangsr&#228;umung von Mietnomaden &#8211; BGH toleriert neuesten Trick der Mietbetr&#252;ger &#8211; Ausfrieren von Mietern [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Rechthaber &#187; Blog Archive &#187; Schutz des Vermieters vor Mietbetrügern</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnomaden/comment-page-1/#comment-30</link>
		<dc:creator>Rechthaber &#187; Blog Archive &#187; Schutz des Vermieters vor Mietbetrügern</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Oct 2008 12:31:38 +0000</pubDate>
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		<description>[...] bis zu einem Jahr Mietausfall, Prozess-, Zwangsr&#228;umungs- und Renovierungskosten. Der Beitrag &#8220;Zwangsr&#228;umung von Mietnomaden&#8221; zeigt, wie man den Schaden in einer solchen Situation wenigsten noch m&#246;glichst gering [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] bis zu einem Jahr Mietausfall, Prozess-, Zwangsr&#228;umungs- und Renovierungskosten. Der Beitrag &#8220;Zwangsr&#228;umung von Mietnomaden&#8221; zeigt, wie man den Schaden in einer solchen Situation wenigsten noch m&#246;glichst gering [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Bernhard Schmeilzl</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnomaden/comment-page-1/#comment-6</link>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Aug 2008 09:26:00 +0000</pubDate>
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		<description>
Nun ja, als Anwalt kann man nat&#252;rlich prinzipiell nicht zu Straftaten raten. Ich f&#252;rchte aber, dass Sie mit einem solchen Vorgehen auch zivilrechtlich ein Eigentor schie&#223;en: Der Mieter wird n&#228;mlich nicht nur Strafantrag stellen, sondern Sie auch zivilrechtlich verklagen, n&#228;mlich (1) auf Wiedereinr&#228;umung des Besitzes an den M&#246;beln, (2) auf Wiedereinr&#228;umung des Besitzes an der Wohnung (d.h. Herausgabe der neuen Schl&#252;ssel) und (3) auf Schadensersatz, wenn er sich zwischenzeitlich wo anders einmieten musste. Sie haben beim von Ihnen geschilderten Procedere ja gerade KEIN gerichtliches R&#228;umungsurteil. Der Mieter hat also nach wie vor Anspruch auf Nutzung der Wohnung. Selbstjustiz kommt bei Gericht nun einmal gar nicht gut an. Sollten Sie es dennoch versuchen - ich empfehle gerne einen guten Strafverteidiger :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ja, als Anwalt kann man nat&#252;rlich prinzipiell nicht zu Straftaten raten. Ich f&#252;rchte aber, dass Sie mit einem solchen Vorgehen auch zivilrechtlich ein Eigentor schie&#223;en: Der Mieter wird n&#228;mlich nicht nur Strafantrag stellen, sondern Sie auch zivilrechtlich verklagen, n&#228;mlich (1) auf Wiedereinr&#228;umung des Besitzes an den M&#246;beln, (2) auf Wiedereinr&#228;umung des Besitzes an der Wohnung (d.h. Herausgabe der neuen Schl&#252;ssel) und (3) auf Schadensersatz, wenn er sich zwischenzeitlich wo anders einmieten musste. Sie haben beim von Ihnen geschilderten Procedere ja gerade KEIN gerichtliches R&#228;umungsurteil. Der Mieter hat also nach wie vor Anspruch auf Nutzung der Wohnung. Selbstjustiz kommt bei Gericht nun einmal gar nicht gut an. Sollten Sie es dennoch versuchen &#8211; ich empfehle gerne einen guten Strafverteidiger <img src='http://www.rechthaber.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: Excalibur</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnomaden/comment-page-1/#comment-5</link>
		<dc:creator>Excalibur</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Aug 2008 07:27:13 +0000</pubDate>
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		<description>Einmal angenommen, der Vermieter bricht die Wohnung auf (besch&#228;digt dabei kein Eigentum des Mietnomaden), r&#228;umt die Wohnung aus und lagert die M&#246;bel irgendwo sauber und trocken ein, bringt neue Schl&#246;sser an und teilt dem Nomaden mit, wo er sich seinen Plunder (vielleicht: Zug um Zug gegen Zahlung der R&#252;ckst&#228;nde?) abholen kann. 

Dann k&#246;nnte der Nomade eine Strafanzeige / einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellen. 

Wenn der Mieter bis dato eine saubere Weste (strafrechtliche gesehen) hat, d&#252;rfte das - bei ad&#228;quater Verteidigung - allenfalls zu einer Geldstrafe oder - bei engagierter Verteidigung - zu einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Auflage f&#252;hren. 

Wenn ich Vermieter w&#228;re, w&#252;rde ich mich f&#252;r den Strafrechtsweg entscheiden. Lieber eine kleine Vorstrafe im BZR als 5-stellige Au&#223;enst&#228;nde und ein Magengeschw&#252;r, weil die Bank mich in den Ruin zu treiben beabsichtigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Einmal angenommen, der Vermieter bricht die Wohnung auf (besch&#228;digt dabei kein Eigentum des Mietnomaden), r&#228;umt die Wohnung aus und lagert die M&#246;bel irgendwo sauber und trocken ein, bringt neue Schl&#246;sser an und teilt dem Nomaden mit, wo er sich seinen Plunder (vielleicht: Zug um Zug gegen Zahlung der R&#252;ckst&#228;nde?) abholen kann. </p>
<p>Dann k&#246;nnte der Nomade eine Strafanzeige / einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellen. </p>
<p>Wenn der Mieter bis dato eine saubere Weste (strafrechtliche gesehen) hat, d&#252;rfte das &#8211; bei ad&#228;quater Verteidigung &#8211; allenfalls zu einer Geldstrafe oder &#8211; bei engagierter Verteidigung &#8211; zu einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Auflage f&#252;hren. </p>
<p>Wenn ich Vermieter w&#228;re, w&#252;rde ich mich f&#252;r den Strafrechtsweg entscheiden. Lieber eine kleine Vorstrafe im BZR als 5-stellige Au&#223;enst&#228;nde und ein Magengeschw&#252;r, weil die Bank mich in den Ruin zu treiben beabsichtigt.</p>
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