Wer in Großbritannien Geschäfte machen will, kommt um eine Niederlassung in London nicht herum. Die Stadt ist zwar extrem teuer (die Mieten von München kann man je nach Lage gerne mal Faktor 20 bis 50 nehmen) und hat auch sonst eine Menge Probleme, aber wer im Königreich als „serious player“ wahrgenommen werden will, kommt um eine Subsidiary in London kaum herum. Der Wirtschaftsanwalt Stanley Harris (immerhin auch OBE, also Officer of the Order of the British Empire) unserer englischen Partnerkanzlei Lyndales hat im diesem Beitrag hier 10 Tips zur Gründung eines Geschäfts oder einer Zweigniederlassung in London zusammengestellt. Übrigens: OBE ist ein Ehrentitel ähnlich dem Bundesverdienstkreuz, klingt aber deutlich besser.

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Wie gründet man eine englische Limited.
Forderungen in England einklagen
Britisch-deutsche Erbfälle