Quelle: DAV-Depesche, Nr. 26/13 vom 27. Juni 2013: Die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung (sog. 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) steht kurz bevor. Seit dem Anwaltstag 2008 fordern DAV und BRAK gemeinsam diese Anpassung. Der Vermittlungsausschusses hat am27. Juni 2013 jetzt eine Einigung erzielt. Die am 27. Juni angenommene Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs 17/14120) sieht auch eine weitere Anhebung einiger Gerichtsgebühren vor. Die vom Bundestag beschlossene Reform des Prozesskostenhilferechts (BR-Drs 382/13) wurde ohne weitergehende Einschränkungen bestätigt. Beide Gesetze sollen nun am 5. Juli 2013 abschließend vom Bundesrat bestätigt werden. Das 2. KostRMoG tritt dann am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.