Die Sprache der Juristen ist voll von Stilblüten und verschwurbeltem Papierdeutsch. Da wird ein Brief nicht etwa schnöde „verschickt“, sondern vielmehr „in Auslauf gebracht“. Ein Anwalt, der auf sich hält, nennt sich auch nicht etwa „ich“ (wie in: „Ihr Schreiben habe ich erhalten“). Viel beeindruckender klingt doch: „der Unterfertigte darf hiermit den Eingang des oben bezeichneten Schreibens in unserer Kanzlei bestätigen“. Schließlich hat man Zeit, da kann eine Formulierung schon mal länger sein.

Nun bemühen sich Sebastian Sick mit „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“ und Tonio Walter mit „Kleine Stilkunde für Juristen“ (ein Buch, dessen Lektüre man für angehende Anwälte zur Pflicht machen sollte) redlich darum, überflüssige Füllwörter, Passivkonstruktionen und Schachtelsätze auszurotten. Eine Besonderheit der Anwaltskorrespondenz überdauert aber die Generationen: die „anwaltschaftliche Vertretung„. Mandanten bitten um sie, Anwälte zeigen selbige an. Dabei werden sich das in Wirklichkeit die wenigsten Mandanten leisten können. Bei mehr als 150.000 zugelassenen Anwälten bundesweit (siehe hier) dürfte es massiv ins Kontor schlagen, die gesamte Anwaltschaft zu mandatieren. Außerdem ist es unfair, da dem armen Gegner kein einziger Anwalt mehr zur Verfügung steht. Die Mandatsbearbeitung dürfte sich auch langwierig gestalten, da sich die 150.000 Kolleginnen und Kollegen ja fachlich abstimmen einigen müssen (man bedenke: „Zwei Juristen, drei Meinungen“). Vielleicht ist es im Normalfall deshalb doch sinnvoll und ausreichend, sich nur anwaltlich vertreten zu lassen?