Nicht nur bei Siemens: Manchmal unterstützen Außendienstmitarbeiter die Entscheidungsfindung beim (potentiellen) Geschäftspartner per prall gefülltem Geldumschlag. Erfährt der Chef, dass sein Angestellter (in der Einkaufsabteilung) ein solches Kuvert entgegen genommen hat, kann er sich ärgern. Er kann sich statt dessen aber auch freuen. Der Arbeitgeber hat nämlich einen Anspruch auf Herausgabe von empfangenen Schmiergeldern. …

So urteilte das Landesarbeitsgericht Hessen im Fall eines Abteilungsleiters eines Großkonzerns (Abteilung Einkauf von Maschinen), der 500.000 Euro Schmiergeld angenommen hatte. Der Konzern verklagte seinen Abteilungsleiter auf Herausgabe. Das Gericht sagte ja: Der entgegengenommene Betrag sei wegen unerlaubter Eigengeschäftsführung an den Arbeitgeber herauszugeben. Außerdem habe der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, weil es dem Arbeitnehmer verboten sei, Schmiergelder im Geschäftsbereich des Arbeitgebers anzunehmen. Der Schadensersatzanspruch sei mindestens der Schmiergeldbetrag (LAG Hessen vom 25.01.2008; Az: 10 Sa 1195/06).

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