Ein angehender Profifußballer erlitt im Spiel am vorderen Oberschenkelmuskel eine Zerrung der Leiste mit Sehnenriss. Am 05.11.2009 wurde er deswegen im Osnabrücker Krankenhaus am linken Bein operiert, allerdings auf der falschen Seite, nämlich am (gesunden) hinteren Oberschenkelmuskel. Der Fussballer klagte auf 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 15.04.2011, Az: 2 O 1265/10; noch nicht rechtskräftig) entschied, dass ein schwerer Behandlungsfehler des Krankenhauses vorliegt. Dieser Behandlungsfehler beruhte nämlich auf eine Verwechslung der Diagnosen im Hause der Beklagten. Nachdem dies erkannt worden war, wurde der Kläger am 09.11.2009 ein zweites Mal operiert, diesmal an dem verletzten vorderen Muskel. Durch die überflüssige erste Operation habe sich die Dauer des stationären Aufenthalts um vier Tage verlängert. Aufgrund der Ausführungen des medizinischen Sachverständigen ist das Landgericht davon überzeugt, dass der Kläger unnötigerweise eine 13 cm lange Narbe am Oberschenkel erlitten hat und nicht in der Lage ist, länger als drei bis drei Stunden schmerzfrei zu sitzen. Wenn der Kläger an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gelange, werden die Folgen der ersten Operation seine Leistung etwas herabsetzen. Trotzdem werde er aber Fußball auf hohem Niveau spielen können. Von den eingeklagten 20.000 Euro Schmerzensgeld sparch das Gericht 8.000 Euro zu.

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