Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel

Die Bundesregierung hat den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet beschlossen. Die neuen Regelungen sollen am 01. Januar 2019 in Kraft treten und enthalten insbesondere zwei Kernelemente:

  • alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, eine Reihe von Verkäuferdaten zu erfassen, wie z. B. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.
  • die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen grundsätzlich haften, können sich aber unter bestimmten Voraussetzungen befreien, wenn sie z. B. die geforderten Aufzeichnungspflichten erfüllen bzw. steuerunehrliche Händler von ihrem Internetmarktplatz ausschließen

Die Bundesregierung verspricht sich eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit und den Schutz seriöser Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen.