In den letzten Wochen kontaktierten uns mehrere Mandanten, die uns – als Kanzlei für deutsch-britische Rechtsfälle – freudig und aufgeregt damit beauftragen wollten, eine Erbschaft in Millionhöhe aus UK nach Deutschland zu transferieren. Es sei schon alles vorbereitet, es hake nur mehr an Kleinigkeiten. Nun gehört die Abwicklung deutsch-britischer Erbfälle (siehe hier) zwar zu unserem Kerngeschäft, unverhoffte Millionenerbschaften sind dann aber doch selten. Wenn sich im ersten Telefonat dann herauskristallisiert, dass es den verstorbenen Verwandten zwar gegeben hat, der Mandant aber gar keinen engen Kontakt zu ihm hatte und der Mandant auch überrascht ist, dass der so viel Vermögen gehabt hat, dann ist bereits klar, wo die Reise hingeht: Wieder mal eine üble Betrugsmasche.

Der Kontakt der Betrüger erfolgt meist über einen vermeintlichen englischen Solicitor oder über den angeblichen Mitarbeiter einer englischen Bank. Es sei ein hoher Betrag hinterlegt, der sofort überwiesen werde, der Erbe müsse nur noch Bankgebühren zahlen oder – noch perfider – ein Geldwäsche-Freigebazertifikat der SOCA kaufen. Die Betrüger geben sich hier deutlich mehr Mühe als bei den üblichen Fällen der Nigeria-Masche. Meist verwenden die Betrüger eine e-Mail-Adresse, die der echten Adresse einer englischen Geschäftsbank ähnlich sieht, also statt c.miller@barclays.com zum Beispiel c.miller@barcklays.com. Dem Opfer werden verschiedene „Dokumente“ zugeschickt, etwa ein gefälschter Kontoauszug oder ein Hinterlegungszertifikat. Zudem oft gefälschte Personalausweise und Anschreiben der Bank oder der SOCA. Hier Unterlagen aus einem aktuelles Beispiel des – natürlich nicht existierenden – englischen Anwalts Jerry Dickson: Gefälschter_UK_Pass_Jerry_Dickson und Gefälschte_Bank_und_Behördendokumente

Die Betrüger geben sich zwar einige Mühe, mit objektivem Blick und etwas Internetrecherche stellt man aber trotzdem innerhalb von fünf Minuten auskunftsicher fest, dass es sich um Fälschungen handelt. Erstens sind die Dokumente offenkundig mit Photoshop bearbeitet, zweitens findet sich keine Kanzlei Jerry Dickson im Internet, drittens sehen staatliche Schreiben anders aus und werden in aller Regel im Original per Post verschickt, nicht als Internet-Attachment. Es ist aber gar nicht so einfach, den Mandanten hiervon zu überzeugen. Manche „Frischmillionäre“ sind bereits so in ihren vermeintlichen Reichtum verliebt, dass es ihnen psychisch extrem schwer fällt, die Tatsache zu akzeptieren, dass das alles nichts als ein großer Schwindel ist und die Millionen gar nicht existieren.

Sehen Sie auch unser YouTube Video zum Thema Erbschaftsbetrug

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Kontakt:

Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in UK gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), der in internationalen Nachlassverfahren regelmäßig als Administrator, Executor oder Trustee tätig ist oder Erben berät und anwaltlich vertritt, sowohl in Deutschland als auch in UK.

Weitere Informationen auf Cross-Channel-Lawyers, dem Portal für deutsch-britisches Recht:

Englisches Erbrecht: die Basics
–  Nein, man erbt nicht einige Millionen von jemanden, den man kaum kannte!
Der erfundene Anwalt Bradley Martins: Beispiele für echte und gefälschte Dokumente
Das englische Testament: Musterformulierungen
Deutsch-britische Erbfälle: Was bedeutet Nachlassspaltung?
Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung auf deutsche Steuer
Betrugsmasche Erbschaft aus England: Wie schützt man sich?