Die Landesregierung von Niedersachsen beschloss am 05.10.2010, einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einzubringen, wonach Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr künftig ohne vorherige richterliche Anordnung möglich sein sollen. Der Deutsche Richterbund und die Innenministerkonferenz unterstützen dieses Anliegen.  (…)Begründet wird der Vorstoß mit dem Hinweis auf die erheblichen Gefahren, die von alkoholisierten und unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Verkehrsteilnehmern ausgingen. Da sich der zuständige Ermittlungsrichter im Wesentlichen auf die meist telefonischen Angaben des kontrollierenden Polizeibeamten verlassen müsse, sei die Einschaltung des Ermittlungsrichters eine vollzugsbehindernde Formalie. Das Richteramt und die richterliche Kontrolle sollen dadurch aufgewertet und gestärkt werden. Eine paradoxe Argumentation, finde ich. Aufgewertet wird hierbei nur die Entscheidungsmacht der Polizei, die dann Blutentnahmen sofort von sich aus anordnen kann. Vielleicht kann man durch eine medizinische Zusatzausbildung der Polizei auch noch die Blutabnahme selbst übertragen – natürlich nur zur „Vollzugsbeschleunigung“. Wenn dieser Gesetzesentwurf „durchgeht“, ist wieder ein Stück Rechtsstaat verloren. Die „Erosion des Rechtsstaates“ droht nämlich nicht nur von außen!