Niedergelassene Ärzte müssen bekanntlich bis spätestens 31.12.2009 ein professionelles QM-System einführen, § 135a SGB V (Details hier). Für Kanzleien gibt es dazu (bislang) noch keine Pflicht, einige Anwälte nutzen ein QM-Zertifikat aber schon jetzt freiwillig als Marketinginstrument. Wer sich für das Thema interessiert: Auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministerium steht eine Broschüre „Leitfaden QM für KMU nach DIN EN ISO 9000:2000“ zum Gratis-Download. Weitere Infos zum Leitfaden und zu anderen QM-Systemen.

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