Das historische Urteil #19: Leichenbestatter irritieren Patienten
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„Deshalb ist der Umstand, von einem Krankenpfleger versorgt zu werden, der sich nebenberuflich als Leichenbestatter betätigt, dazu geeignet, bei Patienten Irritationen hervorzurufen.“ (Bundesarbeitsgericht in DB 2002, S. 1561)