Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer vorgelegt (BT-Drucks. 17/2583 hier als PDF-Download: Gesetzentwurf_zentrales_Testamentsregister_14Juli2010). Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlassangelegenheiten ist veraltet, langsam und fehleranfällig. Die Nachlassgerichte und Standesämter nutzen die Vorteile moderner Kommunikations- und Speichermedien bisher nicht. Stattdessen werden die erbfolgerelevanten Urkunden derzeit noch dezentral bei ca. 5.200 Stellen über Karteikarten (!) verwaltet. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente führen zu erheblichen Verzögerungen und unnötig hohen Verwaltungskosten. Zudem kann sich Deutschland bislang nicht an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen beteiligen.

All dies soll sich verbessern, indem bei der Bundesnotarkammer (BNotK) ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Alle vorhandenen Daten sollen in dieses Register überführt werden. Das Nachlassverfahren würde verbessert, weil die BNotk das zuständige Nachlassgericht und alle relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmitteilung benachrichtigen könne. Auch kann man in diesem zentralen Register den Verwahrungsort aller registrierten Urkunden ständig aktuell halten und dadurch Fehlmeldungen vermeiden. Erbfolgerelevante Urkunden (Testamente, Erbverträge) sind aber nur dann registrierfähig, wenn sie öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78 b Abs. 3 des Gesetzentwurfs. (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)

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