Ein Mandant verkauft privat Sachen auf eBay, lange Zeit ohne Probleme. Plötzlich ist ein Kunde unglücklich und beschwert sich bei eBay, das geschickte Produkt entspräche nicht der Beschreibung. Unser Mandant meint: Doch, das Produkt ist OK und begründet das ausführlich. Trotzdem sperrt ebay den Mandanten und schickt ihm folgende liebevolle Mail, die sich – wie man sieht – intensiv mit den individuellen Umstände des konkreten Falles beschäftigt:

Ausschluss_vom_ebay-Handel_Nachricht_1 (PDF)

Der Mandant findet das nicht schön und ist sich auch keines Verstoßes gegen ebay-Regeln bewusst, schon gar keines „wiederholten“. Er schreibt deshalb eine ausführliche Stellungnahme an den ebay Kundenservice in der naiven Vorstellung, dass dort jemand die Argumente prüft oder wenigstens zur Kenntnis nimmt. Das Ergebnis ist eine weitere Nachricht vom ebay-Sicherheitsdienst:

Ausschluss_vom_ebay-Handel_Nachricht_2_(PDF)

Darin versichert Herr Dingel, dass ebay den Vorgang erneut sorgfältig geprüft hat (da bin ich ganz sicher). Zu einer auch nur ansatzweisen Ausandersetzung mit den konkreten Umständen des Falles war Herr Dingel aber dennoch nicht in der Lage. Statt dessen ein Textbaustein, der so überzeugend ist, dass unsere Kanzlei diesen künftig auch bei allen Schriftsätzen an freche Gegner verwenden wird, die es wagen, anderer Ansicht zu sein. Falls den überzeugenden Textbaustein auch noch andere Kollegen verwenden wollen:

Auch wenn Sie mit dem Ausschluss vom Handel auf eBay nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Entscheidung als endgültig zu akzeptieren. Falls Sie uns weitere Nachrichten in dieser Angelegenheit senden, werden wir diese lesen und zur Kenntnis nehmen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, wenn wir Ihnen nicht erneut antworten.

Einfach genial. Und spart so viel wertvolle Anwaltszeit.

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