Auf der Website des DIHK (hier) geht es im aktuellen Newsletter zum Arbeitsrecht um die Bezeichnung „Young Professionals“ als Indiz für Altersdiskriminierung, Kündigungsschutz für Leiharbeitnehmer, Chauvies, Anhörungspflicht bei Verdachtskündigungen unbedachten Scherzen als Kündigungsgrund, ständig betrunkenen Mitarbeitern und anderen spannenden Themen.

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