So berichtet die IHK Regensburg in ihrem Newsletter vom 22.02.2013:  Seit 2011 verschickt die „Gewerbeauskunftszentrale“ (GWE) sog. „Angebotsformulare für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank“ an Unternehmen, Freiberufler und Vereine. Die Formulare waren so gestaltet, dass auf den ersten Blick kein Preis für diesen „Service“ erkennbar war, so dass viele irrtümlich in dem Glauben unterschrieben, der Eintrag sei kostenlos. Kurz danach flatterte eine Rechnung von mehreren hundert Euro ins Haus. Wer nicht zahlte, wurde oft monatelang mit unzähligen Mahn- und Drohschreiben der GWE, eines Inkassobüros oder verschiedener Rechtsanwälte traktiert. Nun ein Lichtblick: Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität klagte vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die GWE und bekam Recht. Diese Urteile bestätigte nunmehr der BGH, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der GWE zurückwies. Damit steht fest, dass das Verhalten der GWE wettbewerbswidrig war und deshalb zu recht untersagt wurde.