Der Gemeinsame Bundesausschuss ist eher nicht der Freund der Pharmabranche und auch viele niedergelassene Kassenärzte halten den G-BA für zu restriktiv. Doch siehe da: Aktuell haben es zwei medizinische Maßnahmen in den GKV-Leistungskatalog geschafft, die bislang nicht als Kassenleistung verordnungsfähig waren: die Knochendichtemessung (wenn auch nur bei Vorliegen weiterer Indikationen) sowie subkutane Infusionen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Weitere Informationen in den Pressemitteilungen des G-BA hier und hier hier