George_Evans_Law_Screen_Shot

Aktuell verschickt die vermeintliche englische Anwaltskanzlei „George Evans Law“  (da die Website wohl bald offline sein wird, der obige Screen Shot) wieder einmal Briefe und eMails mit der Info, man habe einen Verwandten beerbt, der per Autounfall zu Tode gekommen sei. Mit im Boot der Betrugsmasche ist die Scheinfirma „Excelsior Security UK„, auch ein reines Phantasiekonstrukt.  Der Internet-Erbschaftsschwindel ist recht aufwendig eingefädelt und im Unterschied zu vielen anderen Online-Betrügern verlangt George Evans auch erst sehr spät Geld. Da haben sich viele „Erben“ schon in den angeblichen Geldsegen verliebt. Einen Mandanten konnten wir heute gerade noch einmal davon abhalten, die von George Evans verlangten 3.900 Euro angebliche Gerichtsgebühren zu überweisen. Daher noch einmal die Warnung: Englische Erbfälle laufen über das englische Nachlassgericht (Probate Court), nicht über Anwälte, das Ministry of Justice, Banken, englische Notare oder sonstige Stellen. Es werden auch keine hohen Gebühren verlangt. Die pauschale Gerichtsgebühr für den englischen Erbschein beträgt 215 Pfund, bei Erbschaften unter 5.000 Pfund ist der Erbschein sogar kostenlos.

Zurück zur Website „George Evans Law“, die für den geübten Betrugskenner leicht durchschaubar ist. Erstens nennen sich die Anwälte dort „Lawyer“, in UK heißen Anwälte aber Solicitors. Und ob es einen Solicitor wirklich gibt, kann man in der „Roll of Solicitors“ der englischen Anwaltskammer (SRO) online nachprüfen. Zweitens nennt die Website keine echte Postadresse, sondern – lustig – eine Straße ohne Stadt. Drittens ist als Kontakt-Telefonnummer ausschließlich eine UK-Mobilnummer angegeben (in England beginnen Handynummern mit 07, wenn die Nummer also +44 7… lautet, dann handelt es sich um eine Mobilnummer, höchst wahrscheinlich ein anonymes Wegwerfhandy, in UK und USA „Burner“ genannt, bekannt aus der HBO-Serie The Wire).

Weitere Informationen im Beitrag hier sowie auf Cross-Channel-Lawyers, dem Portal für deutsch-britisches Recht:

Englisches Erbrecht: die Basics
–  Nein, man erbt nicht einige Millionen von jemanden, den man kaum kannte!
Das englische Testament: Musterformulierungen
Deutsch-britische Erbfälle: Was bedeutet Nachlassspaltung?
Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung auf deutsche Steuer