Der DAV hat ein Merkblatt mit Praxistipps zur Bearbeitung von Rechtsschutzmandaten herausgegeben (Download_Merkblatt_RSV). Mandanten die eine Rechtsschutzversicherung haben, kommen ja meist mit der Vorstellung, dass ihnen keinerlei Kosten entstehen. Der Ärger ist oft groß, wenn es dann doch Probleme gibt, entweder weil das betroffene Rechtsgebiet vom Deckungsschutz ausgenommen ist, ein hoher Selbstbehalt vereinbart ist, an den sich der Mandant nicht mehr erinnerte oder der garstige Anwalt gar so dreist ist, ein höherer Honorar zu wollen als die RVG-Tarife hergeben, was bei spezialisierten Anwälten und gut eingeführten Kanzleien regelmäßig der Fall ist. Dass Rechtsschutzversicherungen nicht immer Anwalts Liebling sind, hat Kollege Schmeilzl vor einiger Zeit hier bereits thematisiert.