Wie hinterlegt man sein eigenhändiges Testament?

Wer sein Testament beim Notar erstellen lässt, muss sich nicht weiter um die Hinterlegung kümmern, da notarielle Testamente stets automatisch in die amtliche Verwahrung genommen werden. Wer dagegen sein Testament selbst schreibt, dieses dann aber nicht zuhause aufbewahren möchte, kann es – ohne Notar – direkt beim örtlichen Nachlassgericht abgeben. Solche handschriftliche, eigenhändige Testamente bringt man dann im Original zur Hinterlegungsstelle des Nachlassgerichts (eine Unterabteilung des Amtsgerichts). Ferner braucht man eine Kopie der Geburtsurkunde des Testators (meist genügt auch die Geburtenregisternummer) und seinen Personalausweis. Wer das Testament für jemand anderen überbringen will (etwa weil der Testator bereits sehr alt ist), kann dies auf Basis einer Vollmacht tun. Selbst ein Versand per Post ist möglich, allerdings nicht unbedingt empfehlenswert.

Wozu eigentlich hinterlegen?

Die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht stellt sicher, dass das Testament im Todesfall auch wirklich aufgefunden wird. Es kann also nicht passieren, dass der Erblasser es aus Versehen verliert, es in der Wohnung nicht gefunden wird oder der Finder des Testaments diese vernichtet, weil ihm der Inhalt nicht passt. Bei der öffentlichen Verwahrung eines Testaments passiert dagegen folgendes: Das Nachlaßgericht benachrichtigt nach Hinterlegung des Testaments, dass ein Testament in Verwahrung ist. Tritt dann irgendwann später der Todesfall ein, informiert das Standesamt dieses Nachlaßgericht, so dass das Nachlaßgericht das Testament eröffnen kann. Oft sind Geburtsstandesamt und zuständiges Nachlassgericht natürlich am selben Ort.

Was kostet die Hinterlegung des Testaments?

Früher richteten sich die Gebühren für die Hinterlegung nach dem Wert des Nachlasses. Der Testator wurde früher also vom Gerichtsbediensteten gefragt, wieviel Gesamtvermögen er in etwa hat. Überprüft hat das keiner. Seit 2013 gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Danach bestimmen sich die Kosten für die Testamentshinterlegung nicht mehr nach dem Vermögen des Hinterlegers, sondern es fällt einmalig eine einheitliche Gebühr von 75 Euro an, plus 18 Euro für die Registrierung.

Hinterlegungsstelle Testament in München:

Amtsgericht München, Maxburgstraße 4, Nachlassgericht Hinterlegungsstelle

Hinterlegungsstelle Testament in Regensburg:

Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3,  Nachlassgericht Zimmer 1.29

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