Das errechnet zumindest das Programm bizzinformation.de, das wir hier vor einigen Tagen schon einmal vorgestellt haben. Das hat so manchen Blogger-Kollegen (hier zum Beispiel Detlef Burhoff) ins Träumen gebracht. Was die Statistikprogramme da im Hintergrund aber eigentlich genau als Besucher bzw. Page Load erfassen, muss sehr unterschiedlich sein, denn die Abweichungen sind astronomisch. So bringt es der bei Jurablogs derzeit als Nr. 1 gelistete „Kanzlei und Recht“ als bei Jurablogs angeblich zweithäufigst gelesener Blog bei bizzinformation.de nur auf lausige 870 Besucher pro Tag (und damit einen angeblichen Marktwert von 27.000 Euro). Die dritthäufigst gelesene RAin Braun gar nur auf 438 Besucher und 17.000 Euro. Zum Vergleich: Die aktuelle Jurablogs Nr. 19, die Anwaltskanzlei ferner Alsdorf, die laut Jurablogs bei der Leserhäuhigkeit auf Rang 98 taxiert bizzinformation mit einem Marktwert von 108.000 Euro. Kanzlei Hönig (bei Jurablogs Nr. 6) greift bei bizzinformation ebenfalls satte 95.000 Euro ab. Aber am Geheimnisvollsten ist und bleibt, was Kollege Melchior richtig macht. Nun, er kann sich mit seinen 3,5 Millionen jedenfalls auf’s Altenteil zurückziehen und andere für sich bloggen lassen.

Bei aller Liebe und Verständnis für kleinere Zähl-Ungenauigkeiten (vielleicht gilt judex non calculat ja auch für blawgs): Da scheinen einige Algorithmen vom Ansatz her falsch aufgehängt zu sein. Aber wenigstens war es mal ein Anlass, auf eine andere Jurablogs-Blogs zu verlingen. Dass mir diese Links für das Ranking aber auch ja schön sorgfältig erfasst werden, gell!