… oder von Banken. GmbH-Gesellschafter übrigens auch nicht.

Gesellschafter zerstreiten sich manchmal. Dann geht es nicht mehr sehr rational zu und häufig gibt der Geschäftsführer dann den Gesellschaftern keine Auskunft mehr, lädt nicht (zumindest nicht freiwillig) zu Gesellschafterversammlungen ein oder agiert unabgesprochen. Natürlich haben die Gesellschafter dann im Innenverhältnis Auskunftsansprüche. Manchmal würde man aber als Gesellschafter einer GmbH oder als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft gerne schnell und direkt Auskunft von Dritten einholen, etwa von der Geschäftsbank der Firma oder vom Grundbuch, falls die Gesellschaft Grundbesitz hat.

Da der Kommanditist als solcher aber nicht zur Vertretung der KG berechtigt ist (ebenso wenig wie der Gesellschafter einer GmbH), kann er auch keine Einsicht in das Grundbuch bekommen. Auch Banken geben dem Kommanditisten meist keine Auskunft. Der Kommanditist wird auch nicht beteiligt, wenn der Komplementär Grundbesitz der Kommanditgesellschaft verkauft. Da ein Komplementär die KG (allein) vertritt, kann der Komplementär auch allein den Grundbesitz der KG verkaufen und übertragen, ohne im Außenverhältnis die Mitwirkung des Kommanditisten zu benötigen. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Komplementär einer KG die Immobilien der Gesellschaft veräußern kann, ohne die Kommanditisten vorher fragen zu müssen oder deren Unterschrift beim Notar zu benötigen. Ob er das im Innenverhältnis durfte, ist natürlich eine andere Frage. Es kann gut sein, dass sich der Komplementär dadurch schadenersatzpflichtig macht. Nur die Immobilie ist dann definitiv weg.

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf deutsches Wirtschaftsrecht und grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten und internationale Erbfälle. Falls Sie juristische Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070, seit 2001 als Rechtsanwalt auf Wirtschaftsrecht und internationale Erbfälle spezialisiert.