Kein Scherz: Das ist die offizielle e-Mail-Adresse für jeden, der in London einen Erbscheinsantrag stellt (zum Beweis). Quasi der britische Ansatz zum Thema kundenorientierte Verwaltung. Alle eMails gehen an diese zentrale Adresse. Personalisierte e-Mails für individuelle Mitarbeiter? Fehlanzeige. Auch wenn man also die fünfte Mail zu einem konkreten Erbfall schreibt und etwa nur einen Termin verlegen möchte: Geht alles an die zentrale Eingangsmail, worauf man die computergenerierte Standardantwort bekommt, dass es bis zu zehn Tagen dauern kann, bis die eMail gelesen wird. In eiligen Fällen solle man anrufen. Kommt man ausnahmsweise mal telefonisch durch, erklärt einem die freundliche Dame in schönem britischen Englisch, dass das Probate Department derzeit leider extrem überarbeitet ist, weil gerade in den letzten Monaten „awfully many poor old people have passed away“, und zwar – die Begründung wechselt je nach Jahreszeit – entweder wegen des „awfully“ strengen Winters oder wegen des „horribly“ heißen Sommers. Nach dieser freundlichen Erklärung der Hintergründe zur Mortalitätsrate älterer Menschen im Großraum London empfiehlt die nette Dame dann meistens, doch besser eine e-Mail zu schreiben, weil der Sachbearbeiter die Fakten dann gleich schriftlich vor sich habe. Wie der Sachbearbeiter heißt dürfe sie leider nicht mitteilen. Fazit: Im Fall ist man keinen Millimeter weiter, aber irgendwie war es ein angenehmes Telefonat.

Aber vermutlich wollen die Untertanen Ihrer Majestät das so. Wer ein heterogenes Empire verwalten konnte, den schreckt doch keine komplexe e-Mail-Adresse. Die anglophilen Kollegen von Cross-Channel-Lawyers lassen sich ebenfalls nicht schrecken und kämpfen sich auf ihrem Blog zum deutsch-britischen Recht durch solche und ähnliche Widrigkeiten. Nebenbei haben sie hier weitere Beispiele für den britischen Hang zur Vereinfachung gesammelt. Lustig!