Nicht jede Kanzlei nennt einen leistungsfähigen Papierschredder ihr eigen. So wandern ab und zu fehlerhafte Ausdrucke von Anwaltsbriefen, Unterlagen-Doppel und nicht benötigte Abschriften in den normalen Papiermüll. Riskant, denn wird solche Anwaltspost im Altpapier von jemandem gefunden, der darüber die Kammer oder die Justiz informiert, hat die so agierende Anwaltskanzlei berufsrechtlichen Ärger oder gar ein Strafverfahren wegen Verletzung der Schweigepflicht am Hals. Damit das nicht passiert hat der DeutscheAnwaltVerlag diese kurze eBroschüre zum Thema Aktenaufbewahrungspflicht und Aktenvernichtung erstellt: DAV_Broschuere_Aktenvernichtung